Beratervertrag

Der Beratervertrag regelt das rechtliche Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und einem beratenden Dienstleister (z.B. Steuerberater, Unternehmensberater). Ähnlich einem einfachen Kaufvertrag liefert er Informationen über den genauen Inhalt der vereinbarten Beratung und sorgt auf diesem Wege für Klarheit zwischen den Parteien und trägt damit wesentlich zur Rechtssicherheit bei. Er unterliegt grundsätzlich keinem Formerfordernis und kann dementsprechend auch mündlich geschlossen werden. Dennoch ist eine schriftliche Fixierung stets empfehlenswert, um spätere Streitigkeiten von vornherein zu ersticken.