Bezugsrechte

Ein Altaktionär hat das Recht, bei der Ausgabe neuer Aktien bevorzugt behandelt zu werden. So wird bei der Kapitalerhöhung gegen Einlagen sichergestellt, dass die Anteile der Aktionäre nicht „verwässert“ werden. Aus diesem Grund darf das Bezugsrecht nur unter folgenden Bedingungen ausgeschlossen werden:

  • Durch Hauptversammlungsbeschluss mit Dreiviertel Mehrheit
  • Kapitalerhöhung durch Bareinlagen
  • Summe neuer Aktien übersteigt nicht 10% des Grundkapitals übersteigt
  • Ausgabebetrag darf den Börsenpreis nicht wesentlich (max. 5%) unterschreiten

Der Aktionär kann sein Bezugsrecht auch veräußern.