Liquidation

Liquidation ist die Auflösung einer Gesellschaft.

Gründe für die Auflösung können in Erreichung eines bestimmten Zweckes, Ablauf einer bestimmten Zeit, einem entsprechenden Hauptversammlungsbeschluss oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens liegen.

Die Liquidatoren, in der Regel die Vorstandsmitglieder, sorgen während der Abwicklung dafür, dass Forderungen eingezogen und die Geschäfte eingestellt werden. Aus Gläubigerschutzgesichtspunkten ist drei Mal ein Gläubigeraufruf zu veröffentlichen, der darauf hinweist, dass Ansprüche anzumelden sind. In dem sogenannten Sperrjahr nach dem dritten Aufruf müssen die Ansprüche geltend gemacht werden. Das Restvermögen wird nach Art der Aktien, sonst nach der Beteiligungsquote an die Aktionäre ausgeschüttet.

Nach der Abwicklung ist die Gesellschaft beendet und wird aus dem Handelsregister gelöscht.