Registersperre

Die sogenannte Registersperre tritt ein, wenn Anfechtungsklage gegen eintragungspflichtige Hauptversammlungsbeschlüsse erhoben wird. Dadurch wird das Eintragungsverfahren mit der Folge außer Kraft gesetzt, dass der Beschluss nicht wirksam wird. Abhilfe für die Gesellschaft kann unter Umständen das Freigabeverfahren bieten.