Unterbilanzhaftung

Wenn im Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft das satzungsmäßige Grundkapital der AG nicht mehr in voller Höhe vorhanden ist, haften die Gründer entsprechend ihrer Beteiligungsquote im Zuge einer Innenhaftung gegenüber der AG (Haftung pro rata).

Sie ist eine Innenhaftung, die auf das Auffüllen des Grundkapitals gerichtet ist.