Der Unternehmensgegenstand bezeichnet mit welcher Tätigkeit sich ein Unternehmen befasst. Gem. § 23 AktG muss der Unternehmensgegenstand Bestandteil der Satzung sein.
Wissenswertes für Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer seit 2008
Der Unternehmensgegenstand bezeichnet mit welcher Tätigkeit sich ein Unternehmen befasst. Gem. § 23 AktG muss der Unternehmensgegenstand Bestandteil der Satzung sein.