Vorsitzender der Hauptversammlung

Den Vorsitz in der Hauptversammlung trägt eine natürliche Person, die nicht dem Vorstand angehören darf. Andererseits muss sie auch nicht ein Mitglied des Aufsichtsrats oder Aktionär sein.

Der Vorsitzende kann durch die Gesellschaftssatzung, Geschäftsordnung der Hauptversammlung oder durch einen Hauptversammlungsbeschluss bestellt werden. Notfalls wird er durch das Registergericht bestimmt.

Der Vorsitzende leitet die Hauptversammlung. Dabei kommen ihm insbesondere folgende Aufgaben zu:

  • Eröffnung und Schließung der Hauptversammlung
  • Erteilung des Wortes und Zulassung von Fragen
  • Beschlussfassung und Beschlussfeststellung
  • Ordnungsmaßnahmen
  • Führung des Protokolls (soweit dies nicht notarieller Form erforderlich ist)