Vorstandsdienstvertrag

Bestellung und Anstellung des Vorstandes sind strikt voneinander zu trennen. Neben der Bestellung ist daher auch die Anstellung im Rahmen eines Dienstvertrages vorzunehmen. Diesen Vertrag schließt das zukünftige Vorstandsmitglied mit der Aktiengesellschaft als juristischen Person. Inhaltlich werden insbesondere die Dauer, Vergütung, Umfang von Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis, satzungs- und aufsichtsratsbezogene Besonderheiten sowie nachvertragliche Wettbewerbsverbote geregelt.