Zweigniederlassung

Eine Zweigniederlassung ist eine auf Dauer eingerichtete, autonome Abteilung einer Aktiengesellschaft mit selbständiger Geschäftsleitung, selbständiger Abwicklung der Geschäfte und getrennter Gewinnermittlung.

Mit Ausnahme der juristischen Selbständigkeit hat sie alle Merkmale eines eigenständigen Unternehmens. Darin besteht die Abgrenzung zur Tochtergesellschaft, die eine eigene juristische Person ist.

Eröffnet eine Aktiengesellschaft mit Sitz im Ausland eine Zweigniederlassung in Deutschland, so ist diese zur Eintragung im Handelsregister unter Beilage einer öffentlich beglaubigten (Übersetzung der) Satzung einer anzumelden. Die Angaben über die Eintragung sind auf den Geschäftsbriefen zu führen.