Um die Handlungsfähigkeit einer GmbH zu gewährleisten, muss diese stets durch einen Geschäftsführer vertreten sein. Dieses Ziel vor Augen, hat sich die Rechtsprechung dahingehend entwickelt, dass in Fällen des Todes eines Geschäftsführers, dem Widerruf der Bestellung oder einer sonstigen Verhinderung das zuständige Amtsgericht gem. § 29 BGB analog auf Antrag einen Notgeschäftsführer zu bestellen hat, soweit die Gesellschafter diesen Missstand nicht selbst beheben können. Mehr…
Archiv der Kategorie ‘Abberufung’
Das Bundesarbeitsgericht hatte darüber zu entscheiden, ob die Berufung eines kaufmännischen Angestellten zum Geschäftsführer, bei der keine schriftliche Vereinbarung (sprich ein Geschäftsführer-Dienstvertrag) getroffen wurde dazu führt, dass dessen früheres Arbeitsverhältnis aufgehoben wird. Dies spielt dann eine Rolle, wenn das Geschäftsführeramt endet und die Frage zu entscheiden ist, ob in diesem Fall das frühere Arbeitsverhältnis wieder auflebt. Mehr…
Der 31. Zivilsenat des OLG München hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem sich ein alleiniger Geschäftsführer, der auch alleiniger Gesellschafter der GmbH ist, als Geschäftsführer in einer Gesellschafterversammlung abberufen hat und seine Löschung aus dem Handelsregister beantragte. Das OLG München gab dem Amtsgericht Augsburg Recht, das eine Löschung des Geschäftsführers abgelehnt hat, da der entsprechende Gesellschafterbeschluss rechtsmißbräuchlich sei, wenn nicht zugleich ein neuer gesetzlicher Vertreter für die GmbH bestellt worden ist.
Die Befugnis einer Geschäftsführerin, die GmbH außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten, wird nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Geschäftsführerin nicht beeinträchtigt. Das gilt auch für die die Fähigkeit der Geschäftsführerin, Zustellungen mit Wirkung für und gegen die GmbH entgegenzunehmen. Mehr…
Das Oberlandesgericht München hat am 3. März 2011 einen Beschluss zur Amtslöschung eines GmbH-Geschäftsführers aus dem Handelsregister gefasst. Hiernach ist für eine Eintragung einer Abberufung oder Amtsniederlegung des Geschäftsführeramtes kein Raum mehr, wenn zuvor zu Recht eine Amtslöschung bezüglich des Geschäftsführeramtes eingetragen wurde; hier weil die Geschäftsführerin zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr wegen Betruges verurteilt worden war. Die amtlichen Leitsätze lauten wie folgt:
Das OLG Brandenburg hat im Februar ein interessantes Urteil zum Schutze der Geschäftspartner einer GmbH getroffen. Hiernach darf ein Vertragspartner der GmbH auf die Zeichnungsbefugnis eines eingetragenen Geschäftsführers vertrauen, bis dessen Abberufung im Handelsregister eingetragen wurde. Mehr…
Das OLG München hat am 22.07.2010 über einen Sachverhalt entschieden, bei dem sich der Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH gegen sein Abberufung als Geschäftsführer gewehrt hat. Der Senat des OLG ist der Rechtsauffassung der Vorinstanz gefolgt, wonach die Abberufung des Geschäftsführers rechtmäßig war. Die Abberufung war von der Gesellschafterversammlung aus folgenden Gründen vorgenommen worden: Mehr…
Das KG Berlin hat in einem aktuellen Beschluss über den Fall entschieden, dass auch bei Personenidentität von Gesellschafter und Geschäftsführer für die Frage des Ausschlusses als Gesellschafter zwischen dem Verhalten der Person als Geschäftsführer und als Gesellschafter zu differenzieren sei. Verfehlungen, die der Gesellschafter in seiner Eigenschaft als Geschaftsführer vorgenommen habe, können Abberufung als Geschaftsführer rechtfertigen, spielen aber für den Ausschluss als Gesellschafter keine Rolle und können hierfür nicht herangezogen werden. Mehr…
Aufgrund seiner Organstellung für die GmbH gelten die Regeln des Kündigungsschutzes der Arbeitnehmer, namentlich das Kündigungsschutzgesetz, nicht für Geschäftsführer. Dies wird von der Rechtsprechung damit begründet, dass dieser als Organ der Gesellschaft auch deren Arbeitgeberfunktion ausübt. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10.05.2010 entschieden, dass die Regeln des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmer auch für Geschäftsführer gelten kann; und zwar dann, wenn eine entsprechende Regelung im Geschäftsführeranstellungsvertrag getroffen ist. Mehr…
Das OLG München hat am 25.03.2009 unter dem Az 7 U 4835/08 ein Urteil gefällt, mit welchem näher auf die Fristen und Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung eines Geschäftsführers eingegangen wird. Insbesondere geht es auf die Frage ein, wann eine Gesellschafterversammlung zur Entscheidung über die Kündigung einzuberufen ist, wenn Sachverhaltsermittlungen notwendig sind.
Nach dem Urteil des OLG München kann eine Missachtung der Kompetenzordnung grundsätzlich einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Pflichten des Geschäftsführers darstellen und zwar unabhängig davon, ob die veranlassten Maßnahmen im Interesse der Gesellschaft lagen. Mehr…
Der BGH hat mit Beschl. vom 12.01.2009 zur Abberufung von Geschäftsführern wie folgt Stellung bezogen: Mehr…




