In einer interessanten Entscheidung hat sich das KG Berlin mit der Wirksamkeit der Amtsniederlegung eines Geschäftsführers beschäftigt und hierzu folgende amtliche Leitsätze veröffentlicht: Mehr…
Archiv der Kategorie ‘Amtsniederlegung GF’
Sowohl die Gesellschaft, als auch der Geschäftsführer, welcher sein Amt niederlegt, sollten ein starkes Interesse dahingehend haben, dass der ehemalige Geschäftsführer auch aus dem Handelsregister gelöscht wird. Mehr…
Das Bundesarbeitsgericht hatte darüber zu entscheiden, ob die Berufung eines kaufmännischen Angestellten zum Geschäftsführer, bei der keine schriftliche Vereinbarung (sprich ein Geschäftsführer-Dienstvertrag) getroffen wurde dazu führt, dass dessen früheres Arbeitsverhältnis aufgehoben wird. Dies spielt dann eine Rolle, wenn das Geschäftsführeramt endet und die Frage zu entscheiden ist, ob in diesem Fall das frühere Arbeitsverhältnis wieder auflebt. Mehr…
Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Beschränkung von Kompetenzen eines Geschäftsführers für diesen ein Recht zur fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrags begründen kann. Daraus folge jedoch kein Schadenersatzanspruch aus § 628 Absatz 2 BGB, wenn die Beschränkung nach dem Organisationsrecht der GmbH zulässig war. Mehr…
Der 31. Zivilsenat des OLG München hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem sich ein alleiniger Geschäftsführer, der auch alleiniger Gesellschafter der GmbH ist, als Geschäftsführer in einer Gesellschafterversammlung abberufen hat und seine Löschung aus dem Handelsregister beantragte. Das OLG München gab dem Amtsgericht Augsburg Recht, das eine Löschung des Geschäftsführers abgelehnt hat, da der entsprechende Gesellschafterbeschluss rechtsmißbräuchlich sei, wenn nicht zugleich ein neuer gesetzlicher Vertreter für die GmbH bestellt worden ist.
Die Befugnis einer Geschäftsführerin, die GmbH außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten, wird nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Geschäftsführerin nicht beeinträchtigt. Das gilt auch für die die Fähigkeit der Geschäftsführerin, Zustellungen mit Wirkung für und gegen die GmbH entgegenzunehmen. Mehr…
Das Oberlandesgericht München hat am 3. März 2011 einen Beschluss zur Amtslöschung eines GmbH-Geschäftsführers aus dem Handelsregister gefasst. Hiernach ist für eine Eintragung einer Abberufung oder Amtsniederlegung des Geschäftsführeramtes kein Raum mehr, wenn zuvor zu Recht eine Amtslöschung bezüglich des Geschäftsführeramtes eingetragen wurde; hier weil die Geschäftsführerin zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr wegen Betruges verurteilt worden war. Die amtlichen Leitsätze lauten wie folgt:
Das OLG Hamm hat am 11.08.2010 eine Entscheidung getroffen, welche die Amtsniederlegung eines Geschäftsführers einer GmbH – und das gilt dann auch für die UG – deutlich erleichtert und insbesondere die Vereitelung der Amtsniederlegung deutlich erschwert. Die Leitsätze der Entscheidung lauten:
Die Amtsniederlegungserklärung des Geschäftsfiihrers einer GmbH ist wirksam, wenn sie zwar an die Gesellschaft adressiert ist, jedoch einer Person zugeht, die zugleich weiterer Geschaftsfiihrer und Mitgesellschafter der GmbH ist.
Der Nachweis des Zugangs der Erklärung kann auch in der Form der elektronisch beglaubigten Abschrift des Einschreiben-Rückscheins über die Auslieferung des Niederlegungsschreibens geführt werden. Mehr…




