Archiv der Kategorie ‘BAG’

12. April 2012

Bereits am 17.12.2011 habe ich über ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts berichtet, welches sich mit den höchstumstrittenen Rechtsfragen beschäftigte, inwieweit einem GmbH-Geschäftsführer der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten offensteht und Mehr…


17. Dezember 2011

In einer kürzlich gefällten Entscheidung hat sich das Bundesarbeitsgericht wieder einmal in sehr umkämpftes Terrain begeben und sich zu zwei (nach wie vor) heftig umstrittenen Fragen geäussert. Zum einen, inwieweit einem GmbH Geschäftsführer der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten offen steht. Zum anderen, ob unter bestimmten Umständen ein, durch die Berufung zum Geschäftsführer bereits bestehendes Arbeitsverhältnis nach dessen Abberufung wieder auflebt. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu folgenden amtlichen Leitsatz veröffentlicht: Mehr…


20. August 2011

Das Bundesarbeitsgericht hatte darüber zu entscheiden, ob die Berufung eines kaufmännischen Angestellten zum Geschäftsführer, bei der keine schriftliche Vereinbarung (sprich ein Geschäftsführer-Dienstvertrag) getroffen wurde dazu führt, dass dessen früheres Arbeitsverhältnis aufgehoben wird. Dies spielt dann eine Rolle, wenn das Geschäftsführeramt endet und die Frage zu entscheiden ist, ob in diesem Fall das frühere Arbeitsverhältnis wieder auflebt. Mehr…


28. Februar 2011

Das Bundesarbeitsgericht hat ein interessantes Urteil zur Einordnung von Geschäftsführern einer GmbH – oder auch einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – getroffen. Hier die Leitsätze:

1. Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH handelt bei Abschluss seines Anstellungsvertrages als Verbraucher i.S. von § 13 BGB. Mehr…


15. Oktober 2010

Das Bundesarbeitsgericht hat ein bemerkenswertes Urteil zur Einstufung der rechtlichen Stellung eines Geschäftsführers gefällt. Hiernach steht für das BAG fest, dass weder der Abschluss eines Geschäftsführervertrags noch die Geschäftsführung einer GmbH eine gewerbliche Tätigkeit darstellen. Es handelt sich bei der Geschäftsführung nicht um eine selbständige sondern um eine angestellte berufliche Tätigkeit; insbesondere dann, wenn der Geschäftsführer nicht als Gesellschafter mit einer Sperrminorität an der GmbH (dasselbe gilt auch für die UG) beteiligt ist. Danach handelt es sich bei dem hier streitgegenständlichem Geschäftsführervertrag um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Inhaltskontrolle nach §§ 305ff. BGB unterliegen, wenn er auf wesentliche Klauseln in den Vertragsverhandlungen keinen Einfluss nehmen konnte, sondern diese von der GmbH gestellt wurden. Mehr…