Archiv der Kategorie ‘Bargründung’

18. Januar 2010

Folgende Schritte sind für die Gründung einer GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt) notwendig:

1. Entwurf einer Satzung der GmbH

Die Satzung ist der Gesellschaftsvertrag und regelt die Beziehungen zwischen der GmbH und den Gesellschaftern sowie die Organisation der GmbH. Bezüglich der Gründung mittels Musterprotokoll wird auf entsprechende Artikel in diesem Blog verwiesen.

2. Anfrage bei der IHK zur Firmierung und zum Unternehmensgegenstand der GmbH

Bei der Industrie- und Handelskammer kann – und sollte – wegen der gewählten Firmierung und dem beabsichtigten Unternehmensgegenstand nachgefragt werden, ob diesbezüglich Bedenken bestehen. Die frühzeitige Nachfrage schützt vor zeitlichen Verzögerungen und bösen Überraschungen. Mehr…


10. April 2009

Folgend finden Sie Erläuterungen sämtlicher Rechtsbegriffe von A bis Z rund um die GmbH und die Unternehmergesellschaft / UG (haftungsbeschränkt)

Abberufung des Geschäftsführers

Die Bestellung als organschaftlicher Vertreter kann nach§ 38 I GmbHG jederzeit widerrufen werden . Zuständig für die Abberufung ist die Gesellschafterversammlung (§ 36 Nr. 5 GmbHG). Eine Abberufung kann grds. ohne Begründung oder vorherige Anhörung erfolgen – sofern nicht die Satzung strengere Voraussetzungen der Abberufung vorsieht, wie z.B. auch das Vorliegen eines wichtigen Grundes.

Praxishinweis: Mit einer Abberufung endet nicht der Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer. Dieser ist daher gesondert zu kündigen.

Mit einer Abberufung enden die Rechte und die Hauptpflichten des Geschäftsführers, insbesondere dessen Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis. Mehr…


27. März 2009

Die UG wird durch notarielle Beurkundung eines Gesellschaftsvertrages gegründet. Dabei kann man sich zweier verschiedener Musterprotokolle bedienen oder eine individuelle – auf die eigene Bedürfnisse zugeschnittene – Satzung verwenden. Mehr…


26. März 2009

Nach § 5a Abs. 2 GmbHG sind Sacheinlagen zur Gründung der Unternehmergesellschaft ausgeschlossen. Laut Gesetzesbegründung ist dies so geregelt, da das Stammkapital von den Gründern frei gewählt werden kann. Mehr…


25. März 2009

UR. Nr. _______

Heute, den ___________________________, erschien vor mir, _______________________, Notar/in mit dem Amtssitz in __________________,

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