Das Münchener Finanzgericht hat mit einem aktuellen Urteil auf eine Problematik hingewiesen, die besonders für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer relevant ist, also solche Beteiligten, die mehr als die Hälfte der Stimmrechte auf sich vereinen. Die mit beherrschenden GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer abgeschlossenen Verträge führen nach diesem Urteil dann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn die vereinbarten monatlichen Vergütungen nicht bei Fälligkeit (monatlich) geleistet werden, sondern nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres auf einem Verrechnungskonto als Verbindlichkeit der GmbH ausgewiesen werden. Mehr…
Archiv der Kategorie ‘Geschäftsführerdienstvertrag’
Das Bundesarbeitsgericht hatte darüber zu entscheiden, ob die Berufung eines kaufmännischen Angestellten zum Geschäftsführer, bei der keine schriftliche Vereinbarung (sprich ein Geschäftsführer-Dienstvertrag) getroffen wurde dazu führt, dass dessen früheres Arbeitsverhältnis aufgehoben wird. Dies spielt dann eine Rolle, wenn das Geschäftsführeramt endet und die Frage zu entscheiden ist, ob in diesem Fall das frühere Arbeitsverhältnis wieder auflebt. Mehr…
Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Beschränkung von Kompetenzen eines Geschäftsführers für diesen ein Recht zur fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrags begründen kann. Daraus folge jedoch kein Schadenersatzanspruch aus § 628 Absatz 2 BGB, wenn die Beschränkung nach dem Organisationsrecht der GmbH zulässig war. Mehr…
Die Befugnis einer Geschäftsführerin, die GmbH außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten, wird nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Geschäftsführerin nicht beeinträchtigt. Das gilt auch für die die Fähigkeit der Geschäftsführerin, Zustellungen mit Wirkung für und gegen die GmbH entgegenzunehmen. Mehr…
Ein aktuelles Urteil des OLG München hat sich mit den Grenzen von Wettbewerbsverboten für GmbH-Geschäftsführer und Gesellschafter beschäftigt und geurteilt, dass auch ein in dem Gesellschaftsvertrag vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot nichtig sein kann, wenn die Gesellschaft (hier GmbH – was freilich auch für die Unternehmergesellschaft gilt) das gegenüber dem Gesellschafter / Geschäftsführer vereinbarte Wettbewerbsverbot nicht auf das notwendige Maß beschränkt, sondern zu weitgehend formuliert. Unter diesen Voraussetzungen muss der Geschäftsführer auch bei einem Verstoß gegen ein solches zu weitgehendes Wettbewerbsverbot keine Vertragsstrafe zahlen, da ein solches Wettbewerbsverbot aufgrund Verstoßes gegen § 138 BGB, Artikel 12 GG und § 1 GWB nichtig ist und dies die Nichtigkeit einer diesbezüglich vereinbarten Vertragsstrafe nach sich zieht. Mehr…
Das Bundesarbeitsgericht hat ein interessantes Urteil zur Einordnung von Geschäftsführern einer GmbH – oder auch einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – getroffen. Hier die Leitsätze:
1. Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH handelt bei Abschluss seines Anstellungsvertrages als Verbraucher i.S. von § 13 BGB. Mehr…
Der zweite Zivilsendat des BGH hat jüngst entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer keinen Anspruch auf Beschäftigung in einer seiner früheren Tätigkeit vergleichbaren leitenden Funktion hat. Mehr…
Eine GmbH kann einem Geschäftsführer im Geschäftsführeranstellungsvertrag ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot auferlegen. Dieses ist jedoch nur dann gültig, wenn dem Geschäftsführer für diese Einschränkung in seiner Berufsfreiheit auch eine Karenzentschädigung im Sinne der §§ 74ff hGB zugesprochen wird. Das OLG München hat nun mit einem inzwischen rechtskräftigen Urteil vom 28. Juli 2010 entschieden, dass die GmbH zwar auf ein solches ursprünglich vereinbartes Wettbewerbsverbot verzichten kann, jedoch erst nach Ablauf einer der Kündigungsfrist entsprechenden Dispositionsfrist. Darüber hinaus wurden in diesem Urteil Feststellungen zur Ansetzung der Höhe der Karenzentschädigung für die Überlassung eines Dienstwagens Stellung genommen: Mehr…
Das Bundesarbeitsgericht hat ein bemerkenswertes Urteil zur Einstufung der rechtlichen Stellung eines Geschäftsführers gefällt. Hiernach steht für das BAG fest, dass weder der Abschluss eines Geschäftsführervertrags noch die Geschäftsführung einer GmbH eine gewerbliche Tätigkeit darstellen. Es handelt sich bei der Geschäftsführung nicht um eine selbständige sondern um eine angestellte berufliche Tätigkeit; insbesondere dann, wenn der Geschäftsführer nicht als Gesellschafter mit einer Sperrminorität an der GmbH (dasselbe gilt auch für die UG) beteiligt ist. Danach handelt es sich bei dem hier streitgegenständlichem Geschäftsführervertrag um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Inhaltskontrolle nach §§ 305ff. BGB unterliegen, wenn er auf wesentliche Klauseln in den Vertragsverhandlungen keinen Einfluss nehmen konnte, sondern diese von der GmbH gestellt wurden. Mehr…
Aufgrund seiner Organstellung für die GmbH gelten die Regeln des Kündigungsschutzes der Arbeitnehmer, namentlich das Kündigungsschutzgesetz, nicht für Geschäftsführer. Dies wird von der Rechtsprechung damit begründet, dass dieser als Organ der Gesellschaft auch deren Arbeitgeberfunktion ausübt. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10.05.2010 entschieden, dass die Regeln des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmer auch für Geschäftsführer gelten kann; und zwar dann, wenn eine entsprechende Regelung im Geschäftsführeranstellungsvertrag getroffen ist. Mehr…
Der Geschäftsführervertrag beinhaltet die Regelungen, auf deren Grundlage der Geschäftsführer für die Gesellschaft tätig wird. Wie ein solcher Geschäftsführervertrag aussehen kann, wird in diesem Artikel dargestellt. Bei der Gestaltung eines Geschäftsführervertrages ist insbesondere zu bedenken, dass der Geschäftsführer einer GmbH / UG eine besondere Doppelstellung inne hat, wonach sich seine Rechtsstellung im Außenverhältnis gegenüber Dritten anders darstellt als im Innverhältnis zur Gesellschaft. Mehr…
Im Rahmen des von mir moderierten Forums bei XING zur sog. Mini GmbH – offiziell: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kam von einem Mitglied die Frage auf, welche Gestaltungsmöglichkeiten für Geschäftsführergehälter bestehen und was bei der Gehaltsfestlegung strikt zu beachten ist. Insoweit hat der Co-Moderator, Dr. Tobias Rolfes von der IHK Köln, auf ein Merkblatt aufmerksam gemacht, welches ich mit freundlicher Genehmigung auch an dieser Stelle veröffentlichen darf. Im Folgenden der Wortlaut dieses Artikels; ganz unten können Sie den Artikel im Original als PDF herunterladen. Mehr…




