Archiv der Kategorie ‘Gesellschafterhaftung’

4. September 2011

Das OLG München hat am 08.06.2011 eine Entscheidung getroffen, die den Tatbestand des eigenkapitalersetzenden Darlehens behandelt. Die Funktion des Eigenkapitalersatzrechts liegt darin, von einem Gesellschafter einer in eine Krise geratene GmbH eine Entscheidung zu verlangen: er hat der Gesellschaft entweder neues Eigenkapital zuzuführen oder diese zu liquidieren. Wenn er der Gesellschaft dann selbst zu einem Zeitpunkt ein Darlehen gibt, in denen ein ordentlicher Kaufmann der Gesellschaft Eigenkapital zugeführt hätte, darf dieses in der Krise der Gesellschaft nicht zurückgezahlt werden. Mit Inkrafttreten des MoMiG sind die gesetzlichen Vorschriften zum eigenkapitalersetzenden Darlehen (§§ 32a und 32b GmbHG) abgeschafft worden. Trotzdem finden die Eigenkapitalersatzregeln noch auf solche Sachverhalten Anwendung, in denen sowohl Gewährung, als auch Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens vor dem 1. November 2008 erfolgten.

Nach dem neuen Urteil des OLG München liegen die Voraussetzungen immer dann nicht vor, wenn die Gewährung des Darlehens durch einen Dritten und die Bestellung der Sicherheiten durch einen Gesellschafter unabhängig von der Finanzlage der Gesellschaft erfolgen, sondern ausschließlich projektbezogen für ein künftiges Vorhaben, für das noch keine Verbindlichkeiten der Gesellschaft bestehen.


15. Mai 2011

Ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer der für Verbindlichkeiten der GmbH eine persönliche Bürgschaft übernommen hat, kann nur bezüglich der Erfüllung dieser Bürgschaft in Anspruch genommen werden, nicht für darüber hinausgehende Schulden der GmbH. In dem vom OLG Koblenz zu entscheidenden Fall hat der Geschäftsführer einer GmbH in Zeiten von Liquiditätsengpässen der GmbH verschiedene Sicherheiten aus seinem persönlichen Vermögen gestellt, so z. B. eine Grundschuld und eine Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage. Das Gericht hatte nun darüber zu entscheiden, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer, der die Weiterbelieferung der GmbH durch eine persönliche Bürgschaft bewirkt, von den Lieferanten über den Bürgschaftsbetrag hinaus persönlich auf Zahlung in Anspruch genommen werden kann, weil er durch Stellung der Sicherheiten die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft vorgespiegelt hat. Mehr…


12. April 2011

In dem hier entschiedenen Fall hat ein Käufer eines GmbH-Gesellschaftsanteils den mit dem Verkäufer des Anteils geschlossenen notariellen Kauf- und Abtretungsvertrag wirksam wegen Täuschung angefochten. Grund hierfür waren bestehende Zahlungsverpflichtungen im sechsstelligen Bereich, über die der alte GmbH-Gesellschafter nicht aufgeklärt hat und von denen der Käufer keine Kenntnis hatte. Das OLG Brandenburg stellt hierzu fest, dass der Verkäufer eines GmbH-Gesellschaftsanteils eine Aufklärungspflicht über solche Umstände hat, die nur der Verkäufer kennt und von denen er weiß oder wissen muss, dass sie für den Käufer von wesentlicher Bedeutung sind. Wenn der Verkäufer weiß, dass die Unkenntnis des Käufers auf den Kaufentschluss Einfluss haben kann, ist in seinem Schweigen eine Täuschung des Geschäftspartners zu sehen. Insbesondere hat der Verkäufer bei einer finanziell angespannten Lage der GmbH sämtliche Verbindlichkeiten offenzulegen. Mehr…


3. Dezember 2010

Ein neues Urteil des OLG München vom 8. September 2010 stärkt die Rechte der Gesellschafter auf Information und Einflussnahme, ohne dass diese befürchten müssen, als faktischer Geschäftsführer in Anspruch genommen werden zu können. Mehr…


25. Mai 2010

Nach dem von der Rechtsprechung entwickelten Rechtsinstitut der Unterbilanz- bzw. Vorbelastungshaftung haben die Gesellschafter einer GmbH, die vor der Eintragung in das Handelsregister den Geschäftsbetrieb aufnimmt, eine Differenz zwischen dem Stammkapital der GmbH und dem Wert Ihres Vermögens im Zeitpunkt der Eintragung anteilig zu erstatten. Mehr…


16. Mai 2010

Unter einem sog. Mantelkauf versteht man den Erwerb einer bereits existierenden GmbH, ohne das dazu gehörige Unternehmen. Regelmäßig ist der Geschäftsbetrieb dieses Mantels bereits eingestellt und dem Erwerber der GmbH geht es auch nicht darum, ein bestehendes Unternehmen fortzuführen, sondern möglichst günstig die Möglichkeit bekommen, die persönliche Haftung für sein eigenes Unternehmen durch Verwendung der bereits existierenden GmbH einzuschränken. Sowohl das OLG München wie auch der BGH haben sich in zwei interessanten Urteilen mit der Mantelgesellschaft beschäftigt und Aspekte, unter denen dem Käufer der Gesellschaft eine Haftung droht, herausgearbeitet. Mehr…


13. November 2009

Der BGH hat am 20.07.2009 eine Entscheidung zum sog. Eigenkapitalersatzrecht gefällt. Dieses wurde mittlerweile durch das MoMiG in der Insolvenzordnung neu geregelt. Das alte Recht (§§ 32a, 32b GmbHG a.F.) gilt jedoch nach der Übergangsregelung für alle Fälle weiter, in denen vor dem Stichtag 01.11.2008 das Insolvenzverfahren über die GmbH eröffnet wurde. Diese Altfälle werden auch weiterhin vom II. Zivilsenat des BGH entschieden, der auch folgende Entscheidung gefällt hat. Mehr…


20. März 2009

Eine Existenzvernichtungshaftung des GmbH-Gesellschafters aus § 826 BGB für rechtsmißbräuchliche, zur Insolvenz führende oder diese vertiefende kompensationslose Eingriffe in das der Zweckbindung zur vorrangigen Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger dienende Gesellschaftsvermögen kommt auch im Stadium der Liquidation der Gesellschaft in Betracht. Mehr…