Die Haftung von Geschäftsführern war bereits Inhalt diverser Artikel und Gerichtsentscheidungen in diesem Blog. Die Masse der Haftungsrisiken zeigt, dass für Geschäftsführer in vielerlei Situationen eine Haftung mit dem persönlichen Vermögen auf dem Spiel steht. Nunmehr soll eine Möglichkeit aufgezeigt werden, die persönliche Haftung des Geschäftsführer tatsächlich zu verhindern. Diese Möglichkeit besteht durch den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Diese D&O (Directors-and-Officers)-Versicherung versichert dabei sowohl Schadenersatzansprüche von dritter Seite (z. B. durch Geschäftspartner oder den Fiskus) als auch Ansprüche der GmbH gegen den Geschäftsführer. Mehr…
Archiv der Kategorie ‘GmbH’




Nach einer aktuellen Berechnung der Wirtschaftsauskunftei Creditreform steht zu befürchten, dass in diesem Jahr 38.000 bis 40.000 Unternehmen aus Deutschland Insolvenz anmelden müssen. Diese Zahlen verdeutlichen, dass es sich bei strauchelnden GmbH’s nicht um Einzelfälle handelt. Eine tiefergehende Auseinandersetzung mit dem Thema “Krise/Insolvenz” ist für die Vielzahl von betroffenen Gesellschaften unvermeidbar. Hierbei ist es für jeden Geschäftsführer, dessen Unternehmen sich in einer Krise befindet, unbedingt notwendig, genau über seine Haftungsrisiken Bescheid zu wissen und Wege zu kennen, durch richtige Geschäftsführung der GmbH die persönliche zivil- und strafrechtliche Haftung zu vermeiden. Insoweit zeigt dieser Artikel Risiken auf und gibt Handlungsanweisungen, diese Risiken zu vermeiden. Mehr…
Eine aktuelle Entscheidung des OLG München gibt Anlass, sich mit den allgemeinen Voraussetzungen der Kapitalerhöhung zu beschäftigen und darzustellen, ob bei einer mit Musterprotokoll gegründeten GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) Besonderheiten bestehen.
Der rechtliche Begriff der Kapitalerhöhung unterscheidet sich dabei von dem betriebswirtschaftlichen: während letzterer materiell auf eine Erweiterung der Kapitalbasis abstellt, setzt der rechtliche Begriff der Kapitalerhöhung lediglich eine Anhebung des im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stammkapitals voraus. Mit der Kapitalerhöhung im rechtlichen Sinne werden der Gesellschaft nicht immer zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, da auch eine Kapitalerhöhung aus (bereits vorhandenen) Gesellschaftsmitteln möglich ist. Mehr…
Folgende Schritte sind für die Gründung einer GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt) notwendig:
1. Entwurf einer Satzung der GmbH
Die Satzung ist der Gesellschaftsvertrag und regelt die Beziehungen zwischen der GmbH und den Gesellschaftern sowie die Organisation der GmbH. Bezüglich der Gründung mittels Musterprotokoll wird auf entsprechende Artikel in diesem Blog verwiesen.
2. Anfrage bei der IHK zur Firmierung und zum Unternehmensgegenstand der GmbH
Bei der Industrie- und Handelskammer kann – und sollte – wegen der gewählten Firmierung und dem beabsichtigten Unternehmensgegenstand nachgefragt werden, ob diesbezüglich Bedenken bestehen. Die frühzeitige Nachfrage schützt vor zeitlichen Verzögerungen und bösen Überraschungen. Mehr…
Der Geschäftsführervertrag beinhaltet die Regelungen, auf deren Grundlage der Geschäftsführer für die Gesellschaft tätig wird. Wie ein solcher Geschäftsführervertrag aussehen kann, wird in diesem Artikel dargestellt. Bei der Gestaltung eines Geschäftsführervertrages ist insbesondere zu bedenken, dass der Geschäftsführer einer GmbH / UG eine besondere Doppelstellung inne hat, wonach sich seine Rechtsstellung im Außenverhältnis gegenüber Dritten anders darstellt als im Innverhältnis zur Gesellschaft. Mehr…
Unternimmt der Geschäftsführer und gesetzliche Vertreter einer Gesellschaft keine Maßnahmen, um unlautere E-Mail-Werbung wegen der ungeprüften Verwendung der von Dritten erworbenen Adressdatenbestände zu verhindern, haftet er persönlich auf Unterlassung. Dies hat das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 24.11.2009 (Az. I-20 U 137/09) entschieden. Mehr…
Das LG Zweibrücken hat mit seiner Entscheidung vom 14.08.2009 (Az: HK 9/09) die einem Geschäftsführer nach einer Kündigung zustehenden Rechte um eine Variante erweitert. Neben den bereits bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung oder auf Zahlung von Vergütung steht dem gekündigten Geschäftsführer nach dieser bereits rechtskräftigen Entscheidung nun auch das isoliert einklagbare Recht zu, die ihm gegenüber ausgesprochene Kündigung schriftlich begründet zu bekommen. Mehr…
Am 22.05.2009 wurde in diesem Blog bereits eine Entscheidung des OLG Stuttgart vorgestellt, wonach die im Musterprotokoll vorgesehene Befreiung des Geschäftsführer vom Verbot des Selbstkontrahierens bei der Bestellung weiterer Geschäftsführer endet. Dieser Ansicht schließt sich das OLG Hamm nun auch an und entscheidet über eine in der Praxis mögliche Erweiterung des Musterprotokolls hinsichtlich der Vertretungsregelung. Mehr…
Auf die wichtige Frage, wann ein Geschäftsführer der Sozialversicherungspflicht unterliegt, gibt es keine pauschal richtige Antwort. Vielmehr kommt es für die Beurteilung der sozialversicherungsrechtlichen Stellung immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Wann der Geschäftsführer Chancen auf die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht hat und wie er sich diesbezüglich absichern kann, wird im Folgenden dargestellt. Mehr…
Eine Entscheidung des OLG München vom 08.09.2009 gibt Anlass, sich mit der Problematik der Einreichung von Gesellschafterlisten und des insoweit bestehenden Risikos des gutgläubigen Erwerbs von GmbH-Anteilen zu beschäftigen. In diesem Artikel werden die Haftungsrisiken für die Geschäftsführung dargelegt und Praxistipps zur Vermeidung dieser Haftung sowie zur Verhinderung eines gutgläubigen Erwerbs von Gesellschaftsanteilen gegeben. Hierbei sind nach einem aktuellen Urteil des OLG München (regional) einige Besonderheiten zu beachten. Mehr…
Der BGH hat am 20.07.2009 eine Entscheidung zum sog. Eigenkapitalersatzrecht gefällt. Dieses wurde mittlerweile durch das MoMiG in der Insolvenzordnung neu geregelt. Das alte Recht (§§ 32a, 32b GmbHG a.F.) gilt jedoch nach der Übergangsregelung für alle Fälle weiter, in denen vor dem Stichtag 01.11.2008 das Insolvenzverfahren über die GmbH eröffnet wurde. Diese Altfälle werden auch weiterhin vom II. Zivilsenat des BGH entschieden, der auch folgende Entscheidung gefällt hat. Mehr…
Nach einem Urteil des BGH vom 13.07.2009 ist bei Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der GmbH die Monatsfrist des § 246 Abs.1 AktG einzuhalten. Der BGH sieht dies mittlerweile als ständige Rechtsprechung des Senats an (zuletzt BGH vom 18.04.2005 – II ZR 151/03; vom 14.03.2005 – II ZR 153/03; vom 12.01.1998 – II ZR 82/93). Mehr…
Im Rahmen des von mir moderierten Forums bei XING zur sog. Mini GmbH – offiziell: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kam von einem Mitglied die Frage auf, welche Gestaltungsmöglichkeiten für Geschäftsführergehälter bestehen und was bei der Gehaltsfestlegung strikt zu beachten ist. Insoweit hat der Co-Moderator, Dr. Tobias Rolfes von der IHK Köln, auf ein Merkblatt aufmerksam gemacht, welches ich mit freundlicher Genehmigung auch an dieser Stelle veröffentlichen darf. Im Folgenden der Wortlaut dieses Artikels; ganz unten können Sie den Artikel im Original als PDF herunterladen. Mehr…
In einem kürzlich erschienen Aufsatz (GRUR 2009, S. 820ff.) befasst sich der Kollege Dr. Rüdiger Werner mit der interessanten Frage, ob und inwieweit Geschäftsführer einer GmbH (UG) für Immaterialgüterrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstöße haften, die im Zusammenhang mit der Gesellschaft stehen. Dabei gibt er auch einen Überblick über die diesbezüglich bestehende Rechtsprechung, die im Folgenden zusammengefasst wird.
Das OLG München hat am 25.03.2009 unter dem Az 7 U 4835/08 ein Urteil gefällt, mit welchem näher auf die Fristen und Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung eines Geschäftsführers eingegangen wird. Insbesondere geht es auf die Frage ein, wann eine Gesellschafterversammlung zur Entscheidung über die Kündigung einzuberufen ist, wenn Sachverhaltsermittlungen notwendig sind.
Mit Inkrafttreten des MoMiG wurde in § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG geregelt, dass bei der Anmeldung einer Gesellschaft beim Handelsregister auch eine inländische Geschäftsanschrift anzugeben ist. Diese wird auch im Handelsregister eingetragen (§ 10 Abs. 1 S. 1 GmbHG) und bekannt gemacht. Die Geschäftsanschrift ist dann aus dem jederzeit online abrufbaren Handelsregister ersichtlich. Mehr…
Als Erfolgsgeschichte betiteln die Autoren eines in der GmbH-Rundschau erschienenen Aufsatzes von Prof. Dr. Bayer und Dipl.-Kfm Hoffmann den stetitg anhaltenden Grundüngsboom von sog. Mini-GmbH’s. Die Universität Jena veröffentlicht ständig aktualisierte Zahlungen hinsichtlich der Gründungen von Unternehmergesellschaften. In ganz Deutschland sind bis zum Tage der Verfassung dieses Artikels bereits mehr als 18.000 dieser Gesellschaften gegründet.
Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Mißbräuchen (MoMiG) bestimmt nun § 10 I 1 GmbHG n.F., dass im Handelsregister eine inländische Geschäftsanschrift der Gesellschaft eingetragen wird. An diese Adresse können der Gesellschaft Schriftstücke zugestellt werden und im Falle der Unmöglichkeit einer Zustellung erleichtert öffentlich zugestellt werden. Mehr…
1. Für den Status eines leitenden Angestellten nach § 5 Abs.3 Satz 2 Nr.2 BetrVG ist neben der Verleihung der Prokura erforderlich, dass der Angestellte unternehmerische Führungsaufgaben warnimmt, die regelmäßig einem Prokuristen aufgrund der mit der Prokura verbundenen gesetzlichen Vertretungsmacht (§49 HGB) vorbehalten sind. Mehr…
Jeder Unternehmer, der im Internet eine Homepage hat, unterliegt der Pflicht zur sog. „Anbieterkennzeichnung“. Die inhaltlichen Anforderungen werden durch das am 1. März 2007 in Kraft getretene Telemediengesetz (TMG) geregelt. Dieses hat verschiedene andere Gesetze, insbesondere auch das Teledienstgesetz (TDG), abgelöst. § 5 des TMG regelt die Informationspflichten für alle Telemedien. Darunter fallen z.B. alle Angebote im Internet, beispielsweise Webshops, Online-Auktionshäuser, Suchmaschinen, Webmail-Dienste, Informationsdiensten, Podcasts, Chatrooms und damit insbesondere auch die – nicht nur für private Zwecke – erstellte eigene Webseite.
GmbH’s, die ein Impressum nach § 5 TMG erstellen müssen, haben folgende Angaben zu machen: Mehr…
a) Die Einzahlung der Einlage auf ein Konto, dass in einen dem Inferenten zuzurechnenden Cash-Pool einbezogen ist, ist eine verdeckte Sacheinlage, wenn der Saldo auf dem Zentralkonto des Cash-Pools im Zeitpunkt der Weiterleitung zulasten der Gesellschaft negativ ist, andernfalls liegt ein Hin- und Herzahlen vor. Mehr…
Ein Scheingesellschafter der mangels Erwerbs eines Geschäftsanteils niemals Gesellschafter der GmbH wurde, kann jedenfalls nach seinem Ausscheiden im Insolvenzfall nicht zur Zahlung der Stammeinlage durch den Insolvenzverwalter herangezogen werden. Mehr…
Nach einem Beschluss des OLG Stuttgart vom 28.04.2009 endet die im Musterprotokoll vorgesehene Befreiung des Geschäftsführers von dem Verbot des Insichgeschäfts nach § 181 BGB mit der Bestellung weiterer Geschäftsführer. Mehr…
Nach dem Urteil des OLG München kann eine Missachtung der Kompetenzordnung grundsätzlich einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Pflichten des Geschäftsführers darstellen und zwar unabhängig davon, ob die veranlassten Maßnahmen im Interesse der Gesellschaft lagen. Mehr…
Nach dieser Entscheidung des BGH sollen Beschlussmängelstreitigkeiten nunmehr uneingeschränkt schiedsfähig sein. Der BGH gibt hiermit seine frühere restriktive Auffassung auf, Mehr…
Gegen die Zurückweisung der Anmeldung eines neuen Geschäftsführers zur Eintragung in das Handelsregister ist nach Auffassung des OLG München auch der anmeldende Geschäftsführer selbst im eigenen Namen zur Einlegung einer Beschwerde befugt, da er die Anmeldung der Eintragung seiner Bestellung auch in Erfüllung einer ihn persönlich treffenden Pflicht vornimmt
OLG München, 30.03.2009
Die Rechtsprechungsregeln zum kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen gem. §§ 30,31 GmbHG analog finden auch nach Inkrafttreten des MoMiG jedenfalls dann weiterhin Anwendung, wenn sowohl die Gewährung als auch die Rückzahlung des kapitalersetzenden Gesellschaftsdarlehens vor dem 01.11.2008 erfolgte. Mehr…
Folgend finden Sie Erläuterungen sämtlicher Rechtsbegriffe von A bis Z rund um die GmbH und die Unternehmergesellschaft / UG (haftungsbeschränkt)
Abberufung des Geschäftsführers
Die Bestellung als organschaftlicher Vertreter kann nach§ 38 I GmbHG jederzeit widerrufen werden . Zuständig für die Abberufung ist die Gesellschafterversammlung (§ 36 Nr. 5 GmbHG). Eine Abberufung kann grds. ohne Begründung oder vorherige Anhörung erfolgen – sofern nicht die Satzung strengere Voraussetzungen der Abberufung vorsieht, wie z.B. auch das Vorliegen eines wichtigen Grundes.
Praxishinweis: Mit einer Abberufung endet nicht der Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer. Dieser ist daher gesondert zu kündigen.
Mit einer Abberufung enden die Rechte und die Hauptpflichten des Geschäftsführers, insbesondere dessen Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis. Mehr…
Sollen an der Unternehmergesellschaft mehrere Gesellschafter beteiligt oder mehrer Geschäftsführer bestellt werden, so ist in jedem Fall eine individuelle Satzung dem Musterprotokoll vorzuziehen um späteren Streitigkeiten vorzubeugen bzw. vereinbarte Lösungen für möglicherweise auftretende Problem zu fixieren. Mehr…
UR. Nr. _______
Heute, den ___________________________, erschien vor mir, _______________________, Notar/in mit dem Amtssitz in __________________,
UR. Nr. _______
Heute, den ___________________________, erschienen vor mir, __________________, Notar/in mit dem Amtssitz in __________________, Mehr…
Dies enstpricht mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Wird anlässlich der Beförderung zum Geschäftsführer ein schriftlicher Geschäftsführer-Dienstvertrag geschlossen, soll grundsätzlich zu vermuten sein, dass die Parteien ein bis dahin bestehendes Arbeitsverhältnis damit (konkludent) aufheben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Mehr…
Eine Existenzvernichtungshaftung des GmbH-Gesellschafters aus § 826 BGB für rechtsmißbräuchliche, zur Insolvenz führende oder diese vertiefende kompensationslose Eingriffe in das der Zweckbindung zur vorrangigen Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger dienende Gesellschaftsvermögen kommt auch im Stadium der Liquidation der Gesellschaft in Betracht. Mehr…
Der Bundesgerichtshof nach mit Urteil vom 16.02.2009 festgestellt, dass Dienstleistungen des GmbH-Gesellschafters nicht sacheinlagefähig sind: Mehr…
Zu den Voraussetzungen einer Universalversammlung i. S. v. § 51 II GmbHG, bei deren Einberufung die Ladungsvorschriften nicht beachtet worden sind, gehört nicht nur, dass alle Gesellschafter anwesend sind, sondern dass sie mit der Abhaltung der Gesellschafterversammlung zum Zwecke der Beschlussfassung einverstanden sind; das Einverständnis kann auch konkludent erteilt werden. Mehr…
Der BGH hat mit Beschl. vom 12.01.2009 zur Abberufung von Geschäftsführern wie folgt Stellung bezogen: Mehr…
Nach dem OLG Köln liegt die Beweislast für die Erfüllung der Stammeinlagenverpflichtung grundsätzlich beim Gesellschafter. Mehr…
Die GmbH / UG wird durch notarielle Beurkundung eines Gesellschaftsvertrages gegründet. Dabei kann man sich zweier verschiedener Musterprotokolle (siehe auch dort) bedienen oder eine individuelle – auf die eigene Bedürfnisse zugeschnittene – Satzung verwenden. Mehr…
Die Satzung einer GmbH kann für den Fall des Ausschlusses eines Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss anordnen, dass der betroffene Gesellschafter seine Gesellschafterstellung mit sofortiger Wirkung – also auch schon vor Zahlung einer Abfindung – verliert. Mehr…
Einer juristischen Person kann wegen der Teilnahme ihres Geschäftsführers an einem Gerichtstermin ein Anspruch auf Verdienstausfall zustehen. Mehr…
Die Satzung einer GmbH kann für den Fall des Ausschlusses eines Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss anordnen, dass der betroffene Gesellschafter seine Gesellschafterstellung mit sofortiger Wirkung – also auch schon vor Zahlung einer Abfindung – verliert. Mehr…
§ 68 I 2 GmbHG regelt die Aktivvertretungsbefugnis bei Vorhandensein mehrerer Liquidatoren schlechthin, unabhängig davon, ob die letzten Geschäftsführer sog. geborene Liquidatoren sind oder ob die Liquidatoren durch die Gesellschaft oder das Registergericht bestellt wurden. Mehr…
Der Schutzzweck der Insolvenzverschleppungshaftung gem. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 64 Abs. 1 GmbHG, § 130a Abs. 1 HGB erstreckt sich NICHT auf den Schaden, der einem Arbeitnehmer in Gestalt der Uneinbringlichkeit eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung für die Zeit krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (§ 3 EFZG) entsteht.
Praxisfolgen: Mehr…
Allein der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit den GmbH-Geschäftsführer nicht von der Haftung wegen Nichtabführung der einbehaltenen Lohnsteuer. Mehr…