Undurchsichtige Buchführung schützt nicht vor Geschäftsführerhaftung

Ein Geschäftsführer muss im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft gem. § 15 a InsO einen Insolvenzantrag stellen. Im Falle der Insolvenzverschleppung tritt eine Geschäftsführerhaftung gegenüber den Insolvenzgläubigern ein.

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Wirtschaftliche Neugründung – Aktuelles BGH Urteil mildert Haftungsrisiken der Gesellschafter ab

In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof mit der Haftung von Gesellschaftern aufgrund unterlassener Offenlegung einer wirtschaftlichen Neugründung auseinandergesetzt und diese deutlich abgemildert. Hierzu hat der BGH folgende Leitsätze veröffentlicht:

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Amtsniederlegung eines Geschäftsführers – auf den Empfänger kommt es an

In einer interessanten Entscheidung hat sich das KG Berlin mit der Wirksamkeit der Amtsniederlegung eines Geschäftsführers beschäftigt und hierzu folgende amtliche Leitsätze veröffentlicht:

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Was ist bei nicht-gesetzlich Berufsbezeichnungen zu beachten?

Immer wieder stößt man auf gesetzlich nicht vorgesehene Bezeichnungen wie „Sprecher der Geschäftsführung“ oder „Stellvertretender Geschäftsführer“. Kann man solche Bezeichnungen ohne weiteres verwenden und welche rechtlichen Folgen ergeben sich aus der Verwendung?

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Cash-Pooling: Intelligente Zins- und Liquiditätsoptimierung mit haftungsrechtlichen Schattenseiten

Gerade in den heutigen Krisenzeiten, in denen nicht einmal rekordverdächtig niedrige Leitzinzen der Zentralbanken kurz- und mittelfristige Kreditklemmen verhindern können, ist es für Unternehmen von einem besonderen Interesse eigene Lösungsansätze zur Behebung von Liquiditätsschwierigkeiten und zur Optimierung von Zinsen zu entwickeln. Ein beliebtes und sich auf dem Vormarsch befindendes Mittel ist hierfür das sog. „Cash-Pooling“.

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Das Konstrukt der „wirtschaftlichen Neugründung“: Aktuell oder ein Relikt?

Wenn es um die Gründung einer Gesellschaft geht, existieren seit langem mehrere Optionen. Zum einen kann auf die gesetzlich normierte, „klassische“ Methode zurückgegriffen werden und die Gesellschaft rechtlich neu gegründet werden. Weiterhin  besteht die Möglichkeit einen bereits bestehenden GmbH-Mantel für seine Zwecke zu übernehmen. Im Zuge der GmbH Mantelgründung sind zwei Möglichkeiten denkbar:

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Thema Geschäftsführerhaftung: Gegenüber Dritten besteht keine Eigenhaftung bei Verletzung von Organisationspflichten

In einer interessanten Entscheidung hat sich das Oberlandesgericht Schleswig mit einem für GmbH Geschäftsführer brisantem Thema auseinandergesetzt.

Die entscheidenden Richter hatten sich mit der Frage nach der Haftung eines GmbH-Geschäftsführers gegenüber Dritten aufgrund der Verletzung seiner Organisationspflichten zu befassen. Hierzu wurden folgende amtliche Leitsätze veröffentlicht:

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Anwendung der Handelndenhaftung bei der wirtschaftlichen Neugründung einer Vorrats- und Mantelgesellschaft

Der BGH hat mit einem aktuellen Urteil die Haftung der Handelnden bei einer wirtschaftlichen Neugründung ab dem Zeitpunkt der Offenlegung des eines nach außen In-Erscheinung-Tretens ausgeschlossen und folgende Leitsätze veröffentlicht:

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