Persönliche Haftung des Geschäftsführers für unzulässige E-Mail-Werbung

Unternimmt der Geschäftsführer und gesetzliche Vertreter einer Gesellschaft keine Maßnahmen, um unlautere E-Mail-Werbung wegen der ungeprüften Verwendung der von Dritten erworbenen Adressdatenbestände zu verhindern, haftet er persönlich auf Unterlassung. Dies hat das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 24.11.2009 (Az. I-20 U 137/09) entschieden.

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Persönliche Haftung Geschäftsührer Verletzung gewerblicher Schutzrechte

In einem kürzlich erschienen Aufsatz (GRUR 2009, S. 820ff.) befasst sich der Kollege Dr. Rüdiger Werner mit der interessanten Frage, ob und inwieweit Geschäftsführer einer GmbH (UG) für Immaterialgüterrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstöße haften, die im Zusammenhang mit der Gesellschaft stehen. Dabei gibt er auch einen Überblick über die diesbezüglich bestehende Rechtsprechung, die im Folgenden zusammengefasst wird.

Gewerblicher Rechtschutz beim Geschäftsführer

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Haftung eines ausgeschiedenen Scheingesellschafters einer GmbH

Wird ein Scheingesellschafter einer GmbH niemals Gesellschafter, weil er nie einen Geschäftsanteil erworben hat, kann der Insolvenzverwalter nicht nach dessen Ausscheiden ihn zur Zahlung der Stammeinlage heranziehen.

OLG Frankfurt/m., Urt. v. 17.6.2009 – 13 U 104/08 (nicht rechtskrätig; LG Darmstadt)

Kapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen – Anwendung der §§ 30, 31 GmbHG

Durch ein neues Urteil des OLG Jena wird Klarheit hinsichtlich Kapitalersetzender Gesellschafterdarlehen geschaffen:

Die Rechtsprechungsregeln zum kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen gem. §§ 30,31 GmbHG analog finden auch nach Inkrafttreten des MoMiG jedenfalls dann weiterhin Anwendung, wenn sowohl die Gewährung als auch die Rückzahlung des kapitalersetzenden Gesellschaftsdarlehens vor dem 01.11.2008 erfolgte.

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Beweislast für Erfüllung der Einlageverpflichtung bei Kaduzierung

Bei einer GmbH ist die Stammeinlage zu erfüllen, da diese als Gegenpol für die Haftungsbeschränkung bei der Kapitalgesellschaft dient. Der Gesetzgeber hat verschiedene Mechanismen eingeführt, um die tatsächliche Erfüllung der Stammeinlage auch sicherzustellen. Hierzu hat das OLG Köln eine neue Entscheidung gefällt. OLG Köln, 29.01.2009

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Die Haftung bei der Unternehmergesellschaft

Die Bezeichnung der GmbH und der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist irreführend. Wir wollen in diesem Artikel etwas Licht ins Dunkle bringen und Ihnen aufzeigen, wie die Haftungsbeschränkung bei der Unternehmergesellschaft (UG) tatsächlich augestaltet ist.

Nachdem Sie diesen Artikel durchgelesen haben, kennen sie die wichtigsten Haftungsfallen bei der Unternehmergesellschaft und können diese umschiffen!

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Haftung wegen Insolvenzverschleppung

Wichtiges BGH Urteil zu Insolvenzverscheppung und Bankrott

Der Schutzzweck der Insolvenzverschleppungshaftung gem. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 64 Abs. 1 GmbHG, § 130a Abs. 1 HGB erstreckt sich NICHT auf den Schaden, der einem Arbeitnehmer in Gestalt der Uneinbringlichkeit eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung für die Zeit krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (§ 3 EFZG) entsteht. BGH-Beschluss vom 20.10.2008 (Az: II ZR 211/07).

Praxisfolgen:

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