Archiv der Kategorie ‘Insolvenz’

4. September 2011

Das OLG München hat am 08.06.2011 eine Entscheidung getroffen, die den Tatbestand des eigenkapitalersetzenden Darlehens behandelt. Die Funktion des Eigenkapitalersatzrechts liegt darin, von einem Gesellschafter einer in eine Krise geratene GmbH eine Entscheidung zu verlangen: er hat der Gesellschaft entweder neues Eigenkapital zuzuführen oder diese zu liquidieren. Wenn er der Gesellschaft dann selbst zu einem Zeitpunkt ein Darlehen gibt, in denen ein ordentlicher Kaufmann der Gesellschaft Eigenkapital zugeführt hätte, darf dieses in der Krise der Gesellschaft nicht zurückgezahlt werden. Mit Inkrafttreten des MoMiG sind die gesetzlichen Vorschriften zum eigenkapitalersetzenden Darlehen (§§ 32a und 32b GmbHG) abgeschafft worden. Trotzdem finden die Eigenkapitalersatzregeln noch auf solche Sachverhalten Anwendung, in denen sowohl Gewährung, als auch Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens vor dem 1. November 2008 erfolgten.

Nach dem neuen Urteil des OLG München liegen die Voraussetzungen immer dann nicht vor, wenn die Gewährung des Darlehens durch einen Dritten und die Bestellung der Sicherheiten durch einen Gesellschafter unabhängig von der Finanzlage der Gesellschaft erfolgen, sondern ausschließlich projektbezogen für ein künftiges Vorhaben, für das noch keine Verbindlichkeiten der Gesellschaft bestehen.


15. Mai 2011

Ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer der für Verbindlichkeiten der GmbH eine persönliche Bürgschaft übernommen hat, kann nur bezüglich der Erfüllung dieser Bürgschaft in Anspruch genommen werden, nicht für darüber hinausgehende Schulden der GmbH. In dem vom OLG Koblenz zu entscheidenden Fall hat der Geschäftsführer einer GmbH in Zeiten von Liquiditätsengpässen der GmbH verschiedene Sicherheiten aus seinem persönlichen Vermögen gestellt, so z. B. eine Grundschuld und eine Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage. Das Gericht hatte nun darüber zu entscheiden, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer, der die Weiterbelieferung der GmbH durch eine persönliche Bürgschaft bewirkt, von den Lieferanten über den Bürgschaftsbetrag hinaus persönlich auf Zahlung in Anspruch genommen werden kann, weil er durch Stellung der Sicherheiten die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft vorgespiegelt hat. Mehr…


2. April 2011

Der 31. Zivilsenat des OLG München hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem sich ein alleiniger Geschäftsführer, der auch alleiniger Gesellschafter der GmbH ist, als Geschäftsführer in einer Gesellschafterversammlung abberufen hat und seine Löschung aus dem Handelsregister beantragte. Das OLG München gab dem Amtsgericht Augsburg Recht, das eine Löschung des Geschäftsführers abgelehnt hat, da der entsprechende Gesellschafterbeschluss rechtsmißbräuchlich sei, wenn nicht zugleich ein neuer gesetzlicher Vertreter für die GmbH bestellt worden ist.

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28. März 2011

Die Befugnis einer Geschäftsführerin, die GmbH außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten, wird nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Geschäftsführerin nicht beeinträchtigt. Das gilt auch für die die Fähigkeit der Geschäftsführerin, Zustellungen mit Wirkung für und gegen die GmbH entgegenzunehmen. Mehr…


9. Dezember 2010

Wer bei der Gründung einer GmbH oder auch zu einem späteren Zeitpunkt zum Geschäftsführer bestellt wird, muss nach § 6 Absatz 2 GmbHG versichern, dass die dort genannten Ausschlussgründe (betreute Personen, Berufs- oder Gewerbeverbot, Straftaten, wie Insolvenzverschleppung oder auch andere Vermögensstraftaten) nicht vorliegen.Nach bisher eindeutig überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur genügte es für die Anmeldung eines neuen Geschäftsführers zum Handelsregister nicht, dass der Geschäftsführer pauschal versichert, dass „Ausschlussgründe der in §6 GmbHG genannten Art’ nicht vorliegen. So hat insbesondere auch das OLG München in seinem Beschluss vom 27. April 2009 (Aktenzeichen: 31 Wx 42/09) die ausdrückliche Aufführung der einzelnen Straftatbestände in der Handelsregisteranmeldung verlangt. Das OLG München vertritt diese Auffassung, da andernfalls nicht gewährleistet sei, dass der Geschäftsführer, der die Erklärung abgebe, die einzelnen Ausschlussgründe kenne. Dieser Ansicht schließt sich das OLG Karlsruhe mit seinem aktuellen Beschluss zur Frage der Versicherung des Geschäftsführers hinsichtlich der Straftatbestände als Bestellungshindernisse nicht an. Das OLG Karlsruhe hält die Formulierung, dass „ich weder im Inland noch im Ausland wegen einer Straftat verurteilt worden bin”, schon für ausreichend. Nach Ansicht dieses Gerichts gehe die vom OLG München verlangte Erklärung über das nach dem Gesetz hinaus und auch die hier verwendete Formulierung samt dem Verweis ermöglicht sowohl dem Geschäftsführer als auch dem Registergericht eine hinreichend genaue Prüfung, ob eine Verurteilung bezüglich einer im Katalog des §6 Abs.2 S.2 Nr.3 GmbHG aufgeführten Straftat vorliege. Mehr…


8. Dezember 2010

Das OLG München hat am 6. Oktober 2010 entschieden, dass ein Kläger, der Gesellschafterbeschlüsse einer zwischenzeitlich insolventen GmbH anfechten oder für nichtig erklären lassen möchte, die Klage gegen den Insolvenzverwalter zu richten hat.Dies gilt in jedem Fall dann, wenn die angefochtenen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung Beschlussgegenstände haben, die Bezug zu dem nach § 80 Abs. 1 InsO dem Insolvenzverwalter zur Verwaltung zugewiesenen Vermögens- und Massebereich haben, was für die Feststellung des Jahresabschlusses der GmbH, der Entlastung eines Geschäftsführers und auch für die Übernahme bestimmter Kosten der Geschäftsführer zutrifft  Mehr…


28. Oktober 2010

Das OLG München hatte sich mit der Problematik der Eintragung eines Haftungsausschlusses nach § 25 Absatz 2 HGB im Rahmen der Übernahme einer GmbH durch eine andere GmbH zu beschäftigen. Sowohl dieses Urteil des OLG München als auch das vorhergehende Urteil des OLG Stuttgart aus diesem Jahre werden im Folgenden vorgestellt: Mehr…


7. Februar 2010

Nach einer aktuellen Berechnung der Wirtschaftsauskunftei Creditreform steht zu befürchten, dass in diesem Jahr 38.000 bis 40.000 Unternehmen aus Deutschland Insolvenz anmelden müssen. Diese Zahlen verdeutlichen, dass es sich bei strauchelnden GmbH’s nicht um Einzelfälle handelt. Eine tiefergehende Auseinandersetzung mit dem Thema “Krise/Insolvenz” ist für die Vielzahl von betroffenen Gesellschaften unvermeidbar. Hierbei ist es für jeden Geschäftsführer, dessen Unternehmen sich in einer Krise befindet, unbedingt notwendig, genau über seine Haftungsrisiken Bescheid zu wissen und Wege zu kennen, durch richtige Geschäftsführung der GmbH die persönliche zivil- und strafrechtliche Haftung zu vermeiden. Insoweit zeigt dieser Artikel Risiken auf und gibt Handlungsanweisungen, diese Risiken zu vermeiden. Mehr…


13. November 2009

Der BGH hat am 20.07.2009 eine Entscheidung zum sog. Eigenkapitalersatzrecht gefällt. Dieses wurde mittlerweile durch das MoMiG in der Insolvenzordnung neu geregelt. Das alte Recht (§§ 32a, 32b GmbHG a.F.) gilt jedoch nach der Übergangsregelung für alle Fälle weiter, in denen vor dem Stichtag 01.11.2008 das Insolvenzverfahren über die GmbH eröffnet wurde. Diese Altfälle werden auch weiterhin vom II. Zivilsenat des BGH entschieden, der auch folgende Entscheidung gefällt hat. Mehr…


21. August 2009

Ein Scheingesellschafter der mangels Erwerbs eines Geschäftsanteils niemals Gesellschafter der GmbH wurde, kann jedenfalls nach seinem Ausscheiden im Insolvenzfall nicht zur Zahlung der Stammeinlage durch den Insolvenzverwalter herangezogen werden. Mehr…


17. November 2008

Der Schutzzweck der Insolvenzverschleppungshaftung gem. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 64 Abs. 1 GmbHG, § 130a Abs. 1 HGB erstreckt sich NICHT auf den Schaden, der einem Arbeitnehmer in Gestalt der Uneinbringlichkeit eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung für die Zeit krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (§ 3 EFZG) entsteht.

Praxisfolgen: Mehr…


15. Oktober 2008

Allein der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit den GmbH-Geschäftsführer nicht von der Haftung wegen Nichtabführung der einbehaltenen Lohnsteuer. Mehr…