Archiv der Kategorie ‘MoMiG’
25. November 2011
Das OLG Düsseldorf hat einmal mehr bestätigt: bei der vereinfachten Gründung einer UG (und das gilt auch für die GmbH) ist eine Änderung der im Musterprotokoll vorgesehenen Vertretungsregelung für die Geschäftsführer nicht möglich. Mehr…
3. November 2011
Am 1.11.2008 wurde im Zuge des MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) die Landschaft deutscher Kapitalgesellschaftsformen um die Form der Unternehmergesellschaft bereichert. Dass dieser Termin, und somit auch die ersten Gründungen, gut drei Jahre zurückliegen, hat das Institut für Rechtstatsachenforschung zum Deutschen und Europäischen Unternehmensrecht der Friedrich-Schiller-Universität Jena als Anlass genommen, den Werdegang dieser ersten Unternehmergesellschaften unter die Lupe zu nehmen. Mehr…
2. Oktober 2011
Das OLG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass ein Gesellschaftsvertrag, der die Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 € vorsieht noch vor Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister – also im Stadium einer Vorgesellschaft (sog. Vor-GmbH) – abgeändert werden kann, so dass mit dem Gesellschaftsvertrag dann eine UG (haftungsbeschränkt) werden kann. Mehr…
4. September 2011
Das OLG München hat am 08.06.2011 eine Entscheidung getroffen, die den Tatbestand des eigenkapitalersetzenden Darlehens behandelt. Die Funktion des Eigenkapitalersatzrechts liegt darin, von einem Gesellschafter einer in eine Krise geratene GmbH eine Entscheidung zu verlangen: er hat der Gesellschaft entweder neues Eigenkapital zuzuführen oder diese zu liquidieren. Wenn er der Gesellschaft dann selbst zu einem Zeitpunkt ein Darlehen gibt, in denen ein ordentlicher Kaufmann der Gesellschaft Eigenkapital zugeführt hätte, darf dieses in der Krise der Gesellschaft nicht zurückgezahlt werden. Mit Inkrafttreten des MoMiG sind die gesetzlichen Vorschriften zum eigenkapitalersetzenden Darlehen (§§ 32a und 32b GmbHG) abgeschafft worden. Trotzdem finden die Eigenkapitalersatzregeln noch auf solche Sachverhalten Anwendung, in denen sowohl Gewährung, als auch Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens vor dem 1. November 2008 erfolgten.
Nach dem neuen Urteil des OLG München liegen die Voraussetzungen immer dann nicht vor, wenn die Gewährung des Darlehens durch einen Dritten und die Bestellung der Sicherheiten durch einen Gesellschafter unabhängig von der Finanzlage der Gesellschaft erfolgen, sondern ausschließlich projektbezogen für ein künftiges Vorhaben, für das noch keine Verbindlichkeiten der Gesellschaft bestehen.
6. August 2011
Einem GmbH-Geschäftsführer droht ein Zwangsgeld, wenn er nicht der Verpflichtung nachkommt, dem Handelsregister eine aktuelle Adresse mitzuteilen. Das OLG Hamburg hat insoweit entschieden, dass der Geschäftsführer nicht nur bei der Anmeldung der GmbH im Gründungsverfahren sondern auch bei späteren Änderungen die aktuelle Geschäftsanschrift zu nennen hat. Mehr…
2. Juli 2011
Der nach § 5a Absatz 1 GmbHG zwingend vorgeschriebene Firmenzusatz “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” oder “UG (haftungsbeschränkt)” ist exakt und buchstabengetreu einzuhalten und damit nach einem Beschluss des OLG Hamburg auch der Zwischeneinfügung weiterer Namensbestandteile unzugänglich. Mehr…
30. Mai 2011
Eine Entscheidung des OLG Nürnberg (Beschluss vom 18.04.2011 mit dem Aktenzeichen 12 W 631/11) beschäftigt sich mit den Voraussetzungen einer Mantelgründung nach dem MoMiG. Hierbei stellt das OLG Nürnberg folgende Leitsätze auf:
Auf die Verwendung des Mantels einer Vorrats-GmbH sind die Regeln der wirtschaftlichen Neugründung anwendbar. Maßgeblicher Stichtag ist insoweit der Zeitpunkt der Anmeldung gegenüber dem Registergericht, so dass auch bei einer bereits vor Inkrafttreten des MoMiG am 01.11.2008 erstmals gegründeten GmbH die wirtschaftliche Neugründung nach den im Anmeldezeitpunkt (hier: nach Inkrafttreten des MoMiG) geltenden gesetzlichen Vorschriften zu beurteilen ist. Mehr…
21. Mai 2011
Der Bundesgerichtshof hat eine die Unternehmergesellschaft betreffende Streitfrage endlich entschieden und damit Klarheit im positiven Sinne für die Gründer einer UG geschaffen. Der BGH hat nun entschieden, dass das Sacheinlagenverbot nach § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG für eine den Betrag des Mindestkapitals nach § 5 Abs. 1 GmbHG erreichende oder übersteigende Erhöhung des Stammkapitals einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nicht gilt. Das heißt, dass nun von oberster Stelle die auch von mir vertretene Ansicht abgesegnet wurde, dass die Gründer einer Unternehmergesellschaft das Recht haben, durch eine Sacheinlage, das Kapital auf 25.000 € zu erhöhen. Schon für diese Kapitalerhöhung findet das Sacheinlagenverbot des § 5a GmbHG keine Anwendung mehr.
In dem zu entscheidenden Fall wurde das Stammkapital der UG von 500 € auf 25.ooo € erhöht. Die Erhöhung um 24.500 € sollte durch eine Sacheinlage erfolgen. Die Entscheidung begründet der BGH wie folgt: Mehr…
28. April 2011
Der 31. Senat des OLG München hat mit einem Beschluss vom 17.02.2011 entschieden, dass das Registergericht (Amtsgericht: Handelsregister) im Falle der Rückzahlung der Stammeinlage gegen einen Rückgewähranspruch nach § 19 Absatz 5 GmbHG Nachweise für die Angaben zu Liquidität und der Vollwertigkeit des Rückgewähranspruchs verlangen kann. Hierbei kommt nach Ansicht des OLG München eine positive Bewertung durch eine anerkannte Ratingagentur in Betracht. Mehr…
15. April 2011
Das OLG München hat entschieden, dass der Gesellschafter einer GmbH gegen den Geschäftsführer keinen Anspruch auf Einreichung einer Gesellschafterliste mit bestimmten Inhalt hat. Ein derartiger Berichtigungsanspruch komme nach Ansicht des OLG München nur gegen die GmbH an sich in Betracht. Derartige Meinungsverschiedenheitens sind zwischen dem Gesellschafter und der GmbH als juristischen Person auszutragen.
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2. April 2011
Der 31. Zivilsenat des OLG München hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem sich ein alleiniger Geschäftsführer, der auch alleiniger Gesellschafter der GmbH ist, als Geschäftsführer in einer Gesellschafterversammlung abberufen hat und seine Löschung aus dem Handelsregister beantragte. Das OLG München gab dem Amtsgericht Augsburg Recht, das eine Löschung des Geschäftsführers abgelehnt hat, da der entsprechende Gesellschafterbeschluss rechtsmißbräuchlich sei, wenn nicht zugleich ein neuer gesetzlicher Vertreter für die GmbH bestellt worden ist.
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14. Januar 2011
Das OLG Zweibrücken hat sich mit einer neuen Entscheidung der Rechtsauffassung des OLG München (siehe Blog-Eintrag vom 6. Mai 2010) angeschlossen und gibt seine bisherige Rechtsansicht hinsichtlich der Notwendigkeit einer jederzeitigen Einreisemöglichkeit eines GmbH- Geschäftsführers auf. Nunmehr ist auch nach Auffassung des OLG Zweibrücken nicht mehr Voraussetzung, dass ein GmbH-Geschäftsführer jederzeit nach Deutschland einreisen können muss. Dies gilt auch für Nicht-EU-Ausländer. Mehr…
9. Januar 2011
Das OLG München hat mit Beschluss vom 28.09.2010 festgestellt, dass völlig unbedeutende Abwandlungen bei Zeichensetzung, Satzstellung und Wortwahl, die keinerlei Auswirkungen auf den Inhalt haben, keine unzulässigen Abänderungen und Ergänzungen des Musterprotokolls darstellen. Mehr…
11. Dezember 2010
Das Oberlandesgericht München hat am 6. Oktober 2010 entschieden, dass die aktienrechtliche Sperrfrist für Änderungen der Festsetzung des Gründungsaufwands neben der GmbH natürlich auch für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gilt. Die Entscheidung hat folgende Leitsätze: Mehr…
9. Dezember 2010
Wer bei der Gründung einer GmbH oder auch zu einem späteren Zeitpunkt zum Geschäftsführer bestellt wird, muss nach § 6 Absatz 2 GmbHG versichern, dass die dort genannten Ausschlussgründe (betreute Personen, Berufs- oder Gewerbeverbot, Straftaten, wie Insolvenzverschleppung oder auch andere Vermögensstraftaten) nicht vorliegen.Nach bisher eindeutig überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur genügte es für die Anmeldung eines neuen Geschäftsführers zum Handelsregister nicht, dass der Geschäftsführer pauschal versichert, dass „Ausschlussgründe der in §6 GmbHG genannten Art’ nicht vorliegen. So hat insbesondere auch das OLG München in seinem Beschluss vom 27. April 2009 (Aktenzeichen: 31 Wx 42/09) die ausdrückliche Aufführung der einzelnen Straftatbestände in der Handelsregisteranmeldung verlangt. Das OLG München vertritt diese Auffassung, da andernfalls nicht gewährleistet sei, dass der Geschäftsführer, der die Erklärung abgebe, die einzelnen Ausschlussgründe kenne. Dieser Ansicht schließt sich das OLG Karlsruhe mit seinem aktuellen Beschluss zur Frage der Versicherung des Geschäftsführers hinsichtlich der Straftatbestände als Bestellungshindernisse nicht an. Das OLG Karlsruhe hält die Formulierung, dass „ich weder im Inland noch im Ausland wegen einer Straftat verurteilt worden bin”, schon für ausreichend. Nach Ansicht dieses Gerichts gehe die vom OLG München verlangte Erklärung über das nach dem Gesetz hinaus und auch die hier verwendete Formulierung samt dem Verweis ermöglicht sowohl dem Geschäftsführer als auch dem Registergericht eine hinreichend genaue Prüfung, ob eine Verurteilung bezüglich einer im Katalog des §6 Abs.2 S.2 Nr.3 GmbHG aufgeführten Straftat vorliege. Mehr…
18. November 2010
Die Unternehmergesellschaft als sog. Mini GmbH kann zur “erwachsenen” GmbH umfirmieren, wenn das Stammkapital der UG auf 25.000 € erhöht wird. Das OLG München hat zu dieser durch § 5 Absatz 5 GmbHG ermöglichten Umfirmierung am 12.09.2010 eine Entscheidung getroffen und geurteilt, dass die Umfirmierung erst dann möglich ist, wenn das Stammkapital vollständig eingezahlt ist. Erst ab diesem Zeitpunkt finden die Bestimmungen gem. § 5a Absätze 1 bis 4 GmbHG keine Anwendung mehr. Mehr…
24. September 2010
Das MoMiG hat in § 2 Abs. 1 a GmbHG die Möglichkeit einer GmbH im sog. „vereinfachten Verfahren” eingeführt. Die Voraussetzungen für die Anwendung des Musterprotokolls – und insbesondere auch unter welchen Konstellationen eine Gründung unter Verwendung des Musterprotokolls nicht empfehlenswert ist – wurde bereits ausführlich in diesem Blog erörtert. Das OLG Münchenhat nun eine weitere Entscheidung bezüglich dieser vereinfachten Gründung getroffen. Das OLG München sieht nimmt eine unzulässige Abänderung des Musterprotokolls an, wenn die Parteien den vorgesehenen Nennbetrag für die Kostenhaftung von 300 € auf 1.500 € erhöhen. Mehr…
23. Juli 2010
Artikel aus der Financial Times Deutschland vom 23.07.2010 von Franziska Stumpf: http://www.kanzleikoester.com/dokumente/FT-2010-07-23.pdf
Firma fürs kleine Geld findet viel Anklang: Die Mini-GmbH ist bei Gründern viel beliebter als erwartet. Mehr…
6. Mai 2010
Das OLG München hat mit Beschluss vom 17.12.2009 (Az: 31 Wx 142/09) entschieden: “Die Eintragung eines Nicht-EU-Ausländers als Geschäftsführer einer GmbH setzt nicht voraus, dass er jederzeit in die Bundesrepublik Deutschland einreisen darf.” Mehr…
2. März 2010
Das OLG München hat am 03.11.2009 (Az: 31 Wx 131/09) eine (weitere) wichtige Entscheidung zum Umgang mit Satzungsänderungen nach Verwendung des Musterprotokolls getroffen. Hiernach ist eine Änderung des Wortlauts des Musterprotokolls in bestimmten Fällen zwingend erforderlich; nämlich dann, wenn das Musterprotokoll andernfalls eine inhaltlich falsche Aussage treffen würde. Mehr…
7. Februar 2010




Nach einer aktuellen Berechnung der Wirtschaftsauskunftei Creditreform steht zu befürchten, dass in diesem Jahr 38.000 bis 40.000 Unternehmen aus Deutschland Insolvenz anmelden müssen. Diese Zahlen verdeutlichen, dass es sich bei strauchelnden GmbH’s nicht um Einzelfälle handelt. Eine tiefergehende Auseinandersetzung mit dem Thema “Krise/Insolvenz” ist für die Vielzahl von betroffenen Gesellschaften unvermeidbar. Hierbei ist es für jeden Geschäftsführer, dessen Unternehmen sich in einer Krise befindet, unbedingt notwendig, genau über seine Haftungsrisiken Bescheid zu wissen und Wege zu kennen, durch richtige Geschäftsführung der GmbH die persönliche zivil- und strafrechtliche Haftung zu vermeiden. Insoweit zeigt dieser Artikel Risiken auf und gibt Handlungsanweisungen, diese Risiken zu vermeiden. Mehr…
10. Dezember 2009
Am 22.05.2009 wurde in diesem Blog bereits eine Entscheidung des OLG Stuttgart vorgestellt, wonach die im Musterprotokoll vorgesehene Befreiung des Geschäftsführer vom Verbot des Selbstkontrahierens bei der Bestellung weiterer Geschäftsführer endet. Dieser Ansicht schließt sich das OLG Hamm nun auch an und entscheidet über eine in der Praxis mögliche Erweiterung des Musterprotokolls hinsichtlich der Vertretungsregelung. Mehr…
2. Dezember 2009
Eine Entscheidung des OLG München vom 08.09.2009 gibt Anlass, sich mit der Problematik der Einreichung von Gesellschafterlisten und des insoweit bestehenden Risikos des gutgläubigen Erwerbs von GmbH-Anteilen zu beschäftigen. In diesem Artikel werden die Haftungsrisiken für die Geschäftsführung dargelegt und Praxistipps zur Vermeidung dieser Haftung sowie zur Verhinderung eines gutgläubigen Erwerbs von Gesellschaftsanteilen gegeben. Hierbei sind nach einem aktuellen Urteil des OLG München (regional) einige Besonderheiten zu beachten. Mehr…
8. Oktober 2009
Mit Inkrafttreten des MoMiG wurde in § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG geregelt, dass bei der Anmeldung einer Gesellschaft beim Handelsregister auch eine inländische Geschäftsanschrift anzugeben ist. Diese wird auch im Handelsregister eingetragen (§ 10 Abs. 1 S. 1 GmbHG) und bekannt gemacht. Die Geschäftsanschrift ist dann aus dem jederzeit online abrufbaren Handelsregister ersichtlich. Mehr…
7. Oktober 2009
Als Erfolgsgeschichte betiteln die Autoren eines in der GmbH-Rundschau erschienenen Aufsatzes von Prof. Dr. Bayer und Dipl.-Kfm Hoffmann den stetitg anhaltenden Grundüngsboom von sog. Mini-GmbH’s. Die Universität Jena veröffentlicht ständig aktualisierte Zahlungen hinsichtlich der Gründungen von Unternehmergesellschaften. In ganz Deutschland sind bis zum Tage der Verfassung dieses Artikels bereits mehr als 18.000 dieser Gesellschaften gegründet.
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3. Oktober 2009
Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Mißbräuchen (MoMiG) bestimmt nun § 10 I 1 GmbHG n.F., dass im Handelsregister eine inländische Geschäftsanschrift der Gesellschaft eingetragen wird. An diese Adresse können der Gesellschaft Schriftstücke zugestellt werden und im Falle der Unmöglichkeit einer Zustellung erleichtert öffentlich zugestellt werden. Mehr…
15. September 2009
a) Die Einzahlung der Einlage auf ein Konto, dass in einen dem Inferenten zuzurechnenden Cash-Pool einbezogen ist, ist eine verdeckte Sacheinlage, wenn der Saldo auf dem Zentralkonto des Cash-Pools im Zeitpunkt der Weiterleitung zulasten der Gesellschaft negativ ist, andernfalls liegt ein Hin- und Herzahlen vor. Mehr…
22. Mai 2009
Nach einem Beschluss des OLG Stuttgart vom 28.04.2009 endet die im Musterprotokoll vorgesehene Befreiung des Geschäftsführers von dem Verbot des Insichgeschäfts nach § 181 BGB mit der Bestellung weiterer Geschäftsführer. Mehr…
20. April 2009
Die Rechtsprechungsregeln zum kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen gem. §§ 30,31 GmbHG analog finden auch nach Inkrafttreten des MoMiG jedenfalls dann weiterhin Anwendung, wenn sowohl die Gewährung als auch die Rückzahlung des kapitalersetzenden Gesellschaftsdarlehens vor dem 01.11.2008 erfolgte. Mehr…
27. März 2009
Von dem Jahresüberschuss muss gem. § 5 Abs. 3 GmbHG ¼ in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden. Diese Regelung hat den Sinn, eine Ansparung des Stammkapitals gesetzlich abzusichern und die Eigenkapitalausstattung zu erhöhen. Sie hat gläubigerschützende Funktion. Mehr…
25. März 2009
UR. Nr. _______
Heute, den ___________________________, erschien vor mir, _______________________, Notar/in mit dem Amtssitz in __________________,
Mehr…
25. März 2009
UR. Nr. _______
Heute, den ___________________________, erschienen vor mir, __________________, Notar/in mit dem Amtssitz in __________________, Mehr…
16. Februar 2009
Die GmbH / UG wird durch notarielle Beurkundung eines Gesellschaftsvertrages gegründet. Dabei kann man sich zweier verschiedener Musterprotokolle (siehe auch dort) bedienen oder eine individuelle – auf die eigene Bedürfnisse zugeschnittene – Satzung verwenden. Mehr…
16. Februar 2009
Die Bezeichnung der GmbH und der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist irreführend. Mehr…
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Vereinbarung von Beratungsterminen:
089 244 49 97 0
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