Archiv der Kategorie ‘OLG Hamm’

26. März 2012

In einer interessanten Entscheidung hat sich das OLG Hamm kürzlich mit der Frage auseinandergesetzt, ob sich der Nachweis der Befreiung eines Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB an den Wortlaut des Gesellschafterbeschluss halten muss, oder ob dieser formfrei erfolgen kann. Hierzu wurde folgender Leitsatz veröffentlicht: Mehr…


12. Juli 2011

Auch wenn eine GmbH, die vor dem 1.1.1999 in das Handelsregister eingetragen wurde, grundsätzlich das Stammkapital weiter in Deutsche Mark ausweisen darf, so muss im Falle einer Änderung des Stammkapitals nach dem 31.12.2001 immer eine auf Euro lautende Stammkapitalziffer eingetragen werden. Da sich jedoch bei einer glatten Umrechnung oft krumme Beträge ergeben und das Stammkapital nur in vollen Euro angegeben werden darf, ist eine Kapitalerhöhung notwendig. Mehr…


2. November 2010

Viele größere GmbH’s haben Geschäftsordnungen installiert. Hierdurch ist eine Zuweisung von Verantwortungsbereichen an einzelne Geschäftsführer möglich. Die übrigen Geschäftsführer haben dann nur noch die Verantwortlichkeit der Überwachung des zuständigen Geschäftsführers. Dabei ist immer darauf zu achten, dass der dem einzelnen Geschäftsführer übertragene Bereich schriftlich festgelegt wurde und deutlich von anderen Bereichen abgrenzbar ist. Zu der Möglichkeit der Aufhebung und Abänderung einer solchen Geschäftsordnung hat nun das OLG Hamm am 28.07.2010 unter dem Aktenzeichen I-8 U 112/09 ein mittlerweile rechtskräftig gewordenes Urteil gesprochen: Mehr…


14. Oktober 2010

Das OLG Hamm hat am 11.08.2010 eine Entscheidung getroffen, welche die Amtsniederlegung eines Geschäftsführers einer GmbH – und das gilt dann auch für die UG – deutlich erleichtert und insbesondere die Vereitelung der Amtsniederlegung deutlich erschwert. Die Leitsätze der Entscheidung lauten:

Die Amtsniederlegungserklärung des Geschäftsfiihrers einer GmbH ist wirksam, wenn sie zwar an die Gesellschaft adres­siert ist, jedoch einer Person zugeht, die zugleich weiterer Geschaftsfiihrer und Mitgesellschafter der GmbH ist.

Der Nachweis des Zugangs der Erklärung kann auch in der Form der elektronisch beglaubigten Abschrift des Einschrei­ben-Rückscheins über die Auslieferung des Niederlegungs­schreibens geführt werden. Mehr…