Archiv der Kategorie ‘OLG München’

2. September 2010

Nach dem BGH-Urteil vom 18.01.2010 und dem Urteil des OLG München vom 14.01.2010 zu der Haftung bei unterbliebener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung einer Mantel-GmbH – die beide auch in diesem Blog vorgestellt wurden (vgl. Themenschwerpunkt Mantelgründung) – hat das OLG München in seinem Urteil vom 11.03.2010 (Az: 23 U 2814/09) die damit begonnene Rechtsprechung fortgeführt und weiterentwickelt. Mehr…


19. August 2010

Das OLG München hat mit Beschluss vom 06.07.2010 (Aktenzeichen 31 Wx 112/10) folgende Entscheidung zur Eintragung einer Kapitalerhöhung bei einer nach dem Musterprotokoll gegründeten Unternehmergesellschaft getroffen: Mehr…


16. Mai 2010

Unter einem sog. Mantelkauf versteht man den Erwerb einer bereits existierenden GmbH, ohne das dazu gehörige Unternehmen. Regelmäßig ist der Geschäftsbetrieb dieses Mantels bereits eingestellt und dem Erwerber der GmbH geht es auch nicht darum, ein bestehendes Unternehmen fortzuführen, sondern möglichst günstig die Möglichkeit bekommen, die persönliche Haftung für sein eigenes Unternehmen durch Verwendung der bereits existierenden GmbH einzuschränken. Sowohl das OLG München wie auch der BGH haben sich in zwei interessanten Urteilen mit der Mantelgesellschaft beschäftigt und Aspekte, unter denen dem Käufer der Gesellschaft eine Haftung droht, herausgearbeitet. Mehr…


9. Mai 2010

Ein im Handelsregister eingetragener Beschluss über die Bestellung eines Geschäftsführers kann nicht von Amts wegen gelöscht werden, wenn die Fehlerhaftigkeit allein darauf gestützt wird, dass Gesellschafter zu der Versammlung, in welcher der streitgegenständliche Beschluss gefasst wurde, nicht ordnungsgemäß geladen wurden und daher auch nicht beteiligt waren (OLG München vom 22.02.2010; Az: 31 Wx 162/09). Mehr…


6. Mai 2010

Das OLG München hat mit Beschluss vom 17.12.2009 (Az: 31 Wx 142/09) entschieden: “Die Eintragung eines Nicht-EU-Ausländers als Geschäftsführer einer GmbH setzt nicht voraus, dass er jederzeit in die Bundesrepublik Deutschland einreisen darf.” Mehr…


22. April 2010

BGH-Urteil vom 30.11.2009 (Az: II ZR 208/08):

Sieht die Satzung einer GmbH vor, dass der Austritt eines Gesellschafters der Umsetzung bedarf, behält ein Gesellschafter, der seinen Austritt aus der Gesellschaft erklärt hat, bis zur erforderlichen Umsetzung seine Gesellschafterstellung.

Er darf jedoch seine Mitgliedschaftsrechte nur noch insoweit ausüben, als sein Interesse am Erhalt der ihm zustehenden Abfindung betroffen ist. Mehr…


2. Dezember 2009

Eine Entscheidung des OLG München vom 08.09.2009 gibt Anlass, sich mit der Problematik der Einreichung von Gesellschafterlisten und des insoweit bestehenden Risikos des gutgläubigen Erwerbs von GmbH-Anteilen zu beschäftigen. In diesem Artikel werden die Haftungsrisiken für die Geschäftsführung dargelegt und Praxistipps zur Vermeidung dieser Haftung sowie zur Verhinderung eines gutgläubigen Erwerbs von Gesellschaftsanteilen gegeben. Hierbei sind nach einem aktuellen Urteil des OLG München (regional) einige Besonderheiten zu beachten. Mehr…


15. Oktober 2009

Das OLG München hat am 25.03.2009 unter dem Az 7 U 4835/08 ein Urteil gefällt, mit welchem näher auf die Fristen und Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung eines Geschäftsführers eingegangen wird. Insbesondere geht es auf die Frage ein, wann eine Gesellschafterversammlung zur Entscheidung über die Kündigung einzuberufen ist, wenn Sachverhaltsermittlungen notwendig sind.

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3. Oktober 2009

Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Mißbräuchen (MoMiG) bestimmt nun § 10 I 1 GmbHG n.F., dass im Handelsregister eine inländische Geschäftsanschrift der Gesellschaft eingetragen wird. An diese Adresse können der Gesellschaft Schriftstücke zugestellt werden  und im Falle der Unmöglichkeit einer Zustellung erleichtert öffentlich zugestellt werden. Mehr…


25. April 2009

Gegen die Zurückweisung der Anmeldung eines neuen Geschäftsführers zur Eintragung in das Handelsregister ist nach Auffassung des OLG München auch der anmeldende Geschäftsführer selbst im eigenen Namen zur Einlegung einer Beschwerde befugt, da er die Anmeldung der Eintragung seiner Bestellung auch in Erfüllung einer ihn persönlich treffenden Pflicht vornimmt

OLG München, 30.03.2009