Archiv der Kategorie ‘Steuer’

13. September 2011

Das Münchener Finanzgericht hat mit einem aktuellen Urteil auf eine Problematik hingewiesen, die besonders für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer relevant ist, also solche Beteiligten, die mehr als die Hälfte der Stimmrechte auf sich vereinen. Die mit beherrschenden GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer abgeschlossenen Verträge führen nach diesem Urteil dann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn die vereinbarten monatlichen Vergütungen nicht bei Fälligkeit (monatlich) geleistet werden, sondern nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres auf einem Verrechnungskonto als Verbindlichkeit der GmbH ausgewiesen werden. Mehr…


21. März 2011

Der BFH hat am 25.11.2010 ein Urteil gefällt, dassWerbungskostenabzug von geschäftsführenden Gesellschaftern einer GmbH betrifft. Hiernach kann ein Verzicht auf ein Darlehen, dass aus Gründen die im Gesellschaftsverhältnis liegen gewährt wurde, zu einem Werbungskostenabzug bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen, wenn der Verzicht auf die Rückzahlung durch das bestehende Arbeitsverhältnis als Geschäftsführer – und nicht mehr durch die Gesellschaftsbeteiligung – veranlasst ist. Mehr…


7. Oktober 2010

Wenn eine GmbH über ausreichend Rücklagen verfügt, können diese dann, wenn sie vor ihrer Umwandlung in der Bilanz ausgewiesen wurden, ihr Stammkapital aus Gesellschaftsmitteln erhöhen. Die entsprechende Bilanz, welche die Rücklagen ausweist, ist gem. § 57 i Abs. 1 S. 1 GmbHG bei der Anmeldung der Kapitalerhöhung zum Handelsregister beizufügen. Mehr…


26. Juni 2009

Darf ein Arbeitnehmer den Dienstwagen auch privat nutzen, handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um Arbeitslohn. Das gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.04.2009 auch dann, wenn der Arbeitnehmer beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist und ihm die private Nutzung des Wagens im Anstellungsvertrag ausdrücklich gestattet wurde. Mehr…


16. Februar 2009

Die UG haftungsbeschränkt ist eine Variante der GmbH. Sie wird daher exakt wie eine GmbH besteuert. Einzige Besonderheit der UG gegenüber der GmbH ist der Zwang zur Bildung einer Rücklage.

Gesetzestext § 5a Abs 3 GmbHG Mehr…