Die UG & Co KG im Vergleich zur GmbH & Co. KG

Mittlerweile sind mehr als 2.000 Unternehmergesellschaften als Vollhafter (Komlementär) einer KG eingetragen. Die Rechtsform der UG & Co. KG hat sich damit endgültig etabliert.

Hier sind die Gründe, die für eine UG & Co. KG statt einer GmbH & Co. KG sprechen:

Was spricht für die UG & Co. KG

In der altbekannten Konstellation der GmbH & Co. KG hat die GmbH meist keinen eigenen Geschäftsanteil gehalten, sondern sie diente nur zu Zwecken der Geschäftsführung und der Haftung. Da das operative Geschäft durch die KG geführt wird, ist die Ausstattung der GmbH als Komplementärin mit einem Stammkapital von 25.000 € für die GmbH wirtschaftlich unsinnig, wenn das Geld auf dem Bankkonto der GmbH liegen bleibt und nicht für den Geschäftszweck investiert werden kann.

Die Unternehmergesellschaft kann als Komplementärin mit einem geringeren Kapital ausgestattet werden– beispielsweise lediglich in der Höhe der Gründungskosten. In einer solchen Konstellation können vorhandene Einlagen auch dort geleistet werden, wo sie notwendig sind: bei der KG. Aus diesem Grunde ist die UG & Co. KG für die bisherigen Anwendungsfälle der GmbH & Co. KG die richtige Rechtsformwahl und wird – wie schon jetzt der starke Zuwachs zeigt – mittelfristig wohl der GmbH & Co. KG den Rang ablaufen.

Darlehensgewährung als Lösung?

Auch wenn durch die Neufassung des § 30 GmbHG grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet ist, das Stammkapital der KG als Darlehen zur Verfügung zu stellen, wenn insoweit ein vollwertiger Gegenleistungs- und Rückgewähranspruch besteht, birgt dieses Vorgehen große Gefahren im laufenden Geschäftsbetrieb. Sobald jedoch die KG in Liquiditätsschwierigkeiten gerät, ist ein solches Darlehen von der Geschäftsführung der GmbH zurückzufordern. Der Erfolg einer solchen Rückforderung ist aber genau in dieser Situation fraglich, da eben dann die KG möglicherweise gar nicht die notwendige Bonität aufweist. Dieses Haftungsrisiko lässt sich ausschließen, wenn von vornherein die Variante der UG & Co. KG gewählt wird.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass die UG im Rahmen eines Konzern Gewinnabführungsverträge schließt, was eine weitere Einsatzmöglichkeit der UG in Konzernen darstellt. Zu dieser besonderen Konstellation werden noch vertiefende Beiträge folgen…

Jan Köster

Rechtsanwalt Jan Köster ist seit 2009 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2007 Fachanwalt für Steuerrecht.
Die kanzleiköster ist eine auf das Gesellschaftsrecht spezialisierte Boutique-Kanzlei in Münchens Museums- und Universitätsviertel Maxvorstadt.