Arbeitsrecht

Jede Gesellschaft hat dem Finanzamt einen Geschäftsführer-Anstellungsvertrag vorzulegen. Anhand des Dienstvertrags überprüft das Finanzamt, welche geldwerten Vorteile dem Geschäftsführer zufließen dürfen und welche Entgelte unter Umständen zals verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen sind.

Neben diesem zwingend vorzulegenden Vertrag übernimmt die Kanzlei Köster die Erstellung und die Prüfung von sonstigen Arbeits- und freien Mitarbeiterverträgen. Sollte der Aufbau eines Vertriebsnetzes durch selbständige Mitarbeiter angestrebt werden, entwerfen wir für Sie auch diese Verträge; insbesondere Handelsvertreterverträge.

Auch der Entwurf von rechtssicheren Kündigungen oder Aufhebungsverträgen und eine ggf. notwendige Führung einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit wird durch die Kanzlei Köster übernommen. Die dafür anfallenden Kosten ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.