Gesellschafterversammlung: Treuwidrige Entlastung des Geschäftsführers

Solange der Versammlungsleiter einer GmbH-Gesellschafterversammlung nicht das Abstimmungsergebnis feststellt, kann seitens der Gesellschafter mit einer Feststellungsklage nach § 256 ZPO die Frage geklärt werden, ob denn überhaupt ein Beschluss gefasst wurde und welchen Inhalt dieser hat.

Wird Druck aufgebaut einen GmbH Geschäftsführer zu entlasten, obwohl in diesem Moment bereits Pflichtverletzungen im Raum standen, diese jedoch noch nicht vollends untersucht werden konnten, so liegt eine Treuwidrigkeit vor. Insbesondere ist dies der Fall, wenn ein Schaden noch nicht bezifferbar ist und es der Intention der Gesellschafter entspricht weitergehende Untersuchungen zu torpedieren und den Geschäftsführer aus der Schusslinie zu nehmen.

(BGH Beschluss vom 04.05.2009, Az: II ZR 169/07)

Jan Köster

Rechtsanwalt Jan Köster ist seit 2009 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2007 Fachanwalt für Steuerrecht.
Die kanzleiköster ist eine auf das Gesellschaftsrecht spezialisierte Boutique-Kanzlei in Münchens Museums- und Universitätsviertel Maxvorstadt.