Gewerbeanmeldung

Wer eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchte, muss diese dem Gewerbeamt gegenüber anzeigen. Dies muss grundsätzlich persönlich geschehen, kann aber auch durch bevollmächtigte dritte Personen, wie z. B. Rechtsanwälte vorgenommen werden. Aufgrund der Erfahrung mit Gewerbeanmeldungen für Mandanten und den erforderlichen Kenntnissen im Gewerberecht als Teil des sog. Wirtschaftsverwaltungsrechts übernimmt die Kanzlei Köster diese Aufgabe für Mandanten und sorgt für eine rasche Ausstellung des Gewerbescheins auf die Gesellschaft, nachdem mit diesen besprochen wurde, welche Gewerbe sinnvollerweise anzumelden sind und wie der Geschäftsgegenstand zu konkretisieren ist.

Wer seine Anmeldung selbst vornehmen möchte, kann hier ein Formular herunterladen:

(http://www.muenchen.de/cms/prod1/mde/_de/rubriken/Rathaus/50_kvr/gewerbugast/gewmeld/pdf/gewanmeldung.pdf)