Abfindung des Geschäftsführers / eines Gesellschafters

In Bezug auf die GmbH gibt es zwei verschiedene Bezugspunkte für Abfindungen:

1. Die Abfindung die ein Geschäftsführer als Entschädigung für die Auflösung seines Dienstverhältnisses bekommt.

2. Die Abfindung, die an einen Gesellschafter aufgrund der Einziehung seines Gesellschaftsanteils gezahlt wird.

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