Einpersonen-GmbH

Unter einer Einpersonen-GmbH versteht man eine GmbH, die von nur einer einzigen natürlichen oder juristischen Person errichtet wird. Bezüglich des Stammkapitals gelten die gleichen Regeln wie für eine Mehrpersonen-GmbH.

Weitere ausführliche Beiträge rund um das Thema GmbH finden Sie übrigens in dem Bereich „GmbH Recht FAQ„.

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