GmbH-Geschäftsführeranmeldung

Aus § 39 GmbH geht die Pflicht hervor, jede Änderung in der Person des Geschäftsführers beim Handelsregister anzumelden. Wird also ein neuer Geschäftsführer bestellt, ist dies dem Handelsregister anzuzeigen. (vgl. auch -> Bestellung)

Zu diesem Thema existiert auch ein ausführlicher Artikel im Themenbereich „GmbH Recht FAQ“ – schauen Sie doch mal vorbei!

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