GmbH-Geschäftsführerdienstvertrag

Neben der Bestellung zum Geschäftsführer erfolgt auch dessen Anstellung bei der Selbigen. Hierfür wird zwischen der GmbH als juristische Person und dem zukünftigen GmbH-Geschäftsführer ein Geschäftsführerdienstvertrag geschlossen.

Sehen Sie zu der dualen Ausgestaltung auch den ausführlichen Artikel im Bereich „GmbH Recht FAQ„!

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