Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung ist eine, im Vergleich zur Satzung, mildere Form der Regelung bestimmter Zuständigkeiten und Aufgabe innerhalb der Gesellschaft. Inhalt kann u.A. eine Regelung über die Geschäftsführungskontrolle sein (§ 46 Nr. 6 GmbHG).

Beschlossen wird die Geschäftsordnung durch die Gesellschafterversammlung und entsprechende Möglichkeit in der Satzung.

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