Gesellschafterbeschluss

Ein Gesellschafterbeschluss ist eine Entscheidung der Gesamtheit aller Gesellschafter einer Gesellschaft.

Gesellschafterbeschlüsse können sich aus Gesetz (z.B. §§ 113, 116, 131 HGB) oder dem Gesellschaftsvertrag ergeben.

Grundsätzlich bedarf ein Beschluss der Zustimmung aller Einzelgesellschafter, z.B. § 131 Nr. 2 HGB. Darüber hinaus gibt es Beschlussformen in denen bspw. nur die geschäftsführenden Gesellschafter zustimmen müssen.

Alles was Sie zum Thema Beschlussfassung in der GmbH wissen müssen sowie weitere spannende Artikel rund um die GmbH finden Sie übrigens im Bereich „GmbH Recht FAQ„!

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