Gesellschafterdarlehen

Die Gewährung eines Darlehens durch einen Gesellschafters an eine Gesellschaft nennt man Gesellschafterdarlehen. Die besondere Attraktivität solcher Darlehen ist die Möglichkeit Rückzahlung und Zinsen unabhängig von Banken, individuell bestimmen zu können.

Allerdings sind im Insolvenzfall Darlehensrückzahlungen durch die GmbH oftmals gefährdet.

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