Gesellschaftsvertrag

Im Gesellschaftsvertrag, oft auch Satzung genannt, werden die Grundregeln einer GmbH durch die Gesellschafter festgehalten.

Der Mindestgehalt eines Gesellschaftsvertrags wird in § 3 GmbHG normiert. Ferner muss der Gesellschaftervertrag gem. § 2 GmbHG von einem Notar beurkundet werden, von allen Gesellschaftern eigenhändig unterschrieben werden und bei der Anmeldung beim Handelsregister mit eingereicht werden. Für nichtgeregelte Tatbestände gelten die Bestimmungen des GmbHG sowie teilweise die des AktG.

Alles was Sie zum Thema Gesellschaftsvertrag wissen müssen finden Sie in ausführlicher Form in dem entsprechenden Unterbereich der Sektion „GmbH Recht FAQ„!

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