Insolvenzantragspflicht

Gem. § 15a ff. InsO muss der GmbH-Geschäftsführer einen Insolvenzantrag stellen, wenn die GmbH zahlungsunfähig ist (§ 17 InsO), Zahlungsunfähigkeit droht (§ 18 InsO) oder überschuldet ist. Dies muss unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt des Insolvenzgrundes, geschehen.

Alles was Sie zu der Insolvenz und den Insolvenzantragsgründen wissen müssen finden Sie in dem ausführlichen Artikel im Unterbereich „GmbH Recht FAQ„!

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