Insolvenzverwalter

Im Falle einer Insolvenz einer GmbH verlieren die Geschäftsführer ihr Recht die GmbH zu vertreten.

An ihrer Stelle geht diese Position auf einen Insolvenzverwalter über, § 80 InsO. Dieser wird für den Insolvenzfall von dem Zuständigen Amtsgericht als Insolvenzgericht bestimmt. Der Insolvenzschuldner bleibt zwar Eigentümer seines Vermögens, verliert aber die Verfügungsbefugnis hierüber. Der Insolvenzverwalter handelt im eigenen Namen und mit Wirkungen für und gegen Masse und Schuldner.

Alles was Sie rund um die Insolvenz der GmbH noch wissen müssen erfahren Sie übrigens in dem ausführlichen Artikel im Unterberich „GmbH Recht FAQ

zurück