Liquidation

Wird eine GmbH aufgelöst, dann spricht man von einer sog. Liquidation.

Dies kann aufgrund gesetzlich vorgeschriebene Gründe (§ 60 GmbHG) oder Regelung im Gesellschaftsvertrag erfolgen. Praktisch ließe sich eine Liquidation mit einem „freiwilligen Insolvenzverfahren“ vergleichen.

In der sog. Liquidationsphase ist es Aufgabe der Liquidatoren (meist Geschäftsführer und gerade nicht Insolvenzverwalter) die laufenden Geschäfte der GmbH zu Ende zu führen, Forderungen einzuholen und das gesamte Vermögen der GmbH in Geld umzusetzen. Die Liquidation bedarf einer gesonderten Kennzeichnung durch die Abkürzung i.L. (in Liquidation, § 71 GmbHG) und ist zudem beim Handelsregister anzumelden, § 65 GmbHG. Außerdem ist die Liquidation drei Mal öffentlich bekannt zu geben und gleichermaßen ein Aufruf der Gläubiger, sich bei der GmbH zu melden, § 65 II GmbHG. Der Betrag, der am Ende einer Liquidation übrig bleibt ist entsprechend der jeweiligen Anteile unter den Gesellschaftern aufzuteilen.

Zu den Unterschieden zwischen der Liquidation und der Insolvenz einer GmbH finden Sie übrigens auch einen ausführlichen Artikel in der Rubrik „GmbH Recht FAQ„!

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