Prokura

Die Prokura ist eine spezielle Form der Vollmacht, die in den §§ 48 bis 53 HGB geregelt ist. Sie ist in das Handelsregister einzutragen.

Die Prokura wird bei einer GmbH durch die Gesellschafterversammlung erteilt (§ 46 Nr. 7 GmbHG). Sie ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.

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