Rücklagen

Rücklagen nennt man Vermögen, das die GmbH aus dem fortlaufenden Verkehr entnommen hat, also gebunden hat. Der Zweck von Rücklagen einer GmbH ist ähnlich dem der Schaffung privater Rücklagen. Im Falle von Verlusten dienen Rücklagen als Geldquelle und Schutzmechanismus, insbesondere verfolgt eine GmbH die Sicherung und den Schutz ihres Stammkapitals und sichert diesen durch Rücklagen ab.

Rücklagen können jederzeit angelegt werden, oder durch entsprechende Regelungen in der Satzung geplant werden.
(siehe auch -> Unternehmergesellschaft, zu gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen)

Alles was Sie zum Thema GmbH wissen Sie müssen finden Sie übrigens auch im Unterbereich „GmbH Recht FAQ„!

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