Stammeinlagen

Der jeweilige Anteil eines Gesellschafters am Stammkapital einer GmbH wird Stammeinlage genannt. Seit dem -> MoMiG-Reform hat sich der Begriff Geschäftsanteil jedoch durchgesetzt.

Alles was Sie zum Thema Stammkapital der GmbH wissen müssen finden Sie übrigens auch in der speziellen Unterkategorie im Bereich „GmbH Recht FAQ„!

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