Versammlungsleiter

Üblicherweise wird zu Beginn einer -> Gesellschafterversammlung ein Versammlungsleiter bestimmt. Die Gesellschafter sind dabei in ihrer Entscheidung frei und können nach beliebigen Kriterien einen Gesellschafter auswählen. Oftmals ist dies der Dienstälteste Geschäftsführer. Ebenfalls zulässig ist eine entsprechende Regelung in der Satzung, die bestimmt wer die Versammlungsleitung innehat.

Alles was Sie zum Thema Gesellschafterversammlung der GmbH wissen müssen finden Sie übrigens in der speziellen Unterkategorie im Bereich „GmbH Recht FAQ„!

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