Kann die GmbH auch selbst Anteile halten?

Auch die GmbH ist als eigenes rechtsfähiges Subjekt in der Lage Geschäftsanteile und damit Rechte zu halten. Eigene Geschäftsanteile darf die GmbH nur halten, soweit das nicht mit ihrer Gründung, einer Kapitalerhöhung oder der Ausgabe neuer Geschäftsanteile zusammenhängt. Möglich ist also nur der Erwerb von eigenen Anteilen, soweit es sich um bereits bestehende Geschäftsanteile handelt.

Voraussetzungen zum Erwerb eigener Anteile durch die GmbH sind nach § 33 GmbHG:

  1. Die Einlage des Geschäftsanteils muss in voller Höhe geleistet sein
  2. Eine noch ausstehende Einlage und die Kaufpreisforderung des ausscheidenden Gesellschafters dürfen nicht miteinander verrechnet werden
  3. Der Erwerb darf nur aus dem freien Vermögen der Gesellschaft erfolgen und gerade nicht das Stammkapital angreifen

Die GmbH kann also nur dann Anteile erwerben, wenn sie diese aus dem laufenden Vermögen finanzieren kann, d.h. fiktiv in Höhe des Erwerbs eine Rücklage bilden könnte, wobei die Vereinbarung einer Ratenzahlung außer Betracht bleibt (OLG Rostock – 1 U 75/11). Maßgeblicher Zeitpunkt für diese Prognose ist bereits der Abschluss des Vertrags über den Anteilserwerb.

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