Wie viele Personen braucht man für eine GmbH-Gründung?

Im Wege der Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (kurz: MoMiG) sieht das Gesetz nunmehr ausdrücklich die Möglichkeit vor, dass eine GmbH nur von einer einzigen Person gegründet und geführt werden kann. In der gleichen Weise kann etwa auch eine Aktiengesellschaft (AG) von einer Einzelperson betrieben werden. Demgegenüber müssen sämtliche Personengesellschaften, wie die BGB-Gesellschaft, die OHG, die KG) mindestens über zwei Mitglieder verfügen. Zurückzuführen ist dieser Unterschied auf den Charakter einer GmbH (und so auch der AG) als Gesellschaft in Form der Kapitalgesellschaft.

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