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Differenzhaftung der GmbH-Gesellschafter: Anteilige Unterbilanz- bzw. Vorbelastungshaftung bei der Vor-GmbH

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Nach dem von der Rechtsprechung entwickelten Rechtsinstitut der Unterbilanz- bzw. Vorbelastungshaftung haben die Gesellschafter einer GmbH, die vor der Eintragung in das Handelsregister den Geschäftsbetrieb aufnimmt, eine Differenz zwischen dem Stammkapital der GmbH und dem Wert Ihres Vermögens im Zeitpunkt der Eintragung anteilig zu erstatten.Die Darlegungs- und Beweislast für eine Unterbilanz trägt grundsätzclich der Anspruchsteller; beim Fehlen einer Vorbelastungsbilanz oder geordneter Geschäftsunterlagen haben jedoch die Gesellschafter ggf. nach den Grundsätzen über die sekundäre Behauptungslast darzulegen, dass keine Unterbilanz bestanden hat.

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.11.2009; Az: 7 U 2/09

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