Kapitalerhöhungsbeschluss einer GmbH zur Euro-Glättung

Auch wenn eine GmbH, die vor dem 1.1.1999 in das Handelsregister eingetragen wurde, grundsätzlich das Stammkapital weiter in Deutsche Mark ausweisen darf, so muss im Falle einer Änderung des Stammkapitals nach dem 31.12.2001 immer eine auf Euro lautende Stammkapitalziffer eingetragen werden.Da sich jedoch bei einer glatten Umrechnung oft krumme Beträge ergeben und das Stammkapital nur in vollen Euro angegeben werden darf, ist eine Kapitalerhöhung notwendig.

Die Entscheidung des OLG Hamm

Dieser Kapitalerhöhungsbeschluss muss die üblichen Formalitäten der §§ 55 ff GmbH-Gesetz durchlaufen (mehr auf diesem Blog unter der Rubrik Kapitalerhöhung). Dabei muss der Kapitalerhöhungsbeschluss nach einer Entscheidung des OLG Hamm inhaltlich klarstellen, wie die einzelnen Geschäftsanteile in Euro umgestellt und sodann im Wege der Aufstockung auf einen glatten Eurobetrag erhöht werden. Es muss dabei für jeden einzelnen Geschäftsanteil rechnerisch dargestellt werden, wie hoch dieser Geschäftsanteil zukünftig sein soll.

OLG Hamm, Beschluss vom 07.04.2011 (Az: I-15 W 271/10)

Praxistipp:

Die Kapitalerhöhung zur Glättung auf Euro muss nach dieser Entscheidung zunächst eine Umrechnung den Nennbetrags des einzelnen Geschäftsanteils in Euro unter Beachtung der Rundungsregeln erfolgen. Dann findet der Erhöhungsbeschluss auf Euro statt und schließlich muss der neue (erhöhte) Eurobetrag genannt werden.

 

Jan Köster

Rechtsanwalt Jan Köster ist seit 2009 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2007 Fachanwalt für Steuerrecht.
Die kanzleiköster ist eine auf das Gesellschaftsrecht spezialisierte Boutique-Kanzlei in Münchens Museums- und Universitätsviertel Maxvorstadt.