Sozialversicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer

Das Thema der Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern bzw. die Vermeidbarbarkeit einer solchen Pflicht (Sozialversicherungsfreiheit) ist im Rahmen der Gründung einer GmbH, aber auch im weiteren Verlauf der Unternehmensführung aus folgenden Gründen sehr wichtig im Blick zu haben:

Mangelnde Kenntnisse im Hinblick auf die gesetzlichen Grundlagen und die komplexe Rechtsprechung zur Sozialversicherungspflicht von geschäftsführenden Gesellschaftern können zu unüberlegten und folglich ungünstigen Gestaltungen von Gesellschafter- und Geschäftsführerverträgen führen, sodass durch Erfüllung der gesetzlichen Merkmale automatisch eine (zum Teil ungewollte) Beitragspflicht ausgelöst wird. Die aufgrund einer Verkennung der Beitragspflicht resultierende Nichtentrichtung der Beiträge führt dann gegebenenfalls zu hohen Nachzahlungsforderungen bspw. nach einer Betriebsprüfung. Die Nachforderungen haben dabei oft eine existenzgefährdende Höhe, insbesondere wenn diese überraschend kommt.

Darüber hinaus umfassen Sozialversicherungsbeiträge einen nicht unwesentlichen Anteil des Geschäftsführergehalts, sodass es aus unternehmerischer Sicht insgesamt vorteilhafter sein kann, privat nach Ermessen vorzusorgen. Ferner gewinnt das Thema auch aktuell dadurch an Relevanz, dass im Rahmen von Betriebsprüfungen stärkeres Augenmerk auf die Sozialversicherungspflichtigkeit geschäftsführender Gesellschafter gelegt wird.

Um Konflikten im Zusammenhang mit der Versicherungspflicht entgegenzuwirken ist es ratsam, sich rechtzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen, damit passende Entscheidungen getroffen und böse Überraschungen vermieden werden können. In diesem Beitrag sollen daher die rechtlichen Grundlagen der Sozialversicherungspflicht für Geschäftsführer einer GmbH mit besonderer Schwerpunktsetzung auf die Fälle der Gesellschafter-Geschäftsführer im Lichte der aktuellen Rechtsprechung dargestellt werden.

Kriterien die für und gegen die Sozialversicherungspflicht des Gmbh Geschäftsführers sprechen.
Kriterien die für und gegen die Sozialversicherungspflicht des Gmbh Geschäftsführers sprechen.

Was ist die Sozialversicherungspflicht?

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GmbH-Insolvenz: Wann begeht ein Geschäftsführer Insolvenzverschleppung?

Ich selbst absolviere meine Fahrten zu Gericht, wann immer möglich, mit einem Produkt einer „Pleitefirma“ und fühle mich sehr wohl damit, denn immerhin leistet dieses Fortbewegungsmittel seit Ende der 1980er-Jahre treue Dienste. Wenn Sie nun denken, dass ich ein Auto der schwedischen Marke Saab fahre, finde ich dies sehr rührend, aber der Fall liegt anders. Es handelt sich um ein deutsche Produkt der Marke Kettler. Wer kennt sie nicht:

kettler-insolvenz
Insolvenz der Kettler GmbH & Co. KG

Mit dem Produkt des Kettcars und vielen anderen hat sich Kettler einen Namen gemacht. Das obige Gefährt konnte ich auch mal in den 70ern mein eigen nennen, nun fahre ich bei gutem Wetter mit einem sehr schönen – wenn auch in die Jahre gekommenen – Fahrrad eben dieser insolventen Marke zu meinen Gerichtsterminen.

Da fragt man sich doch, wie kann eine Marke die seit 1949 besteht und mehr als 1.000 Mitarbeiter hat, pleite gehen und was versteht man unter einer Insolvenz, denn immerhin ist das Unternehmen nach seinem Insolvenzantrag im Juni 2015 aktuell noch immer am Markt präsent, verkauft seine Produkte weiter und kein Ende ist in Sicht.

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Prozess gegen Geschäftsführer – wer vertritt die GmbH?

Vertretung der GmbH durch weitere Geschäftsführer, die Gesellschafterversammlung oder den besonderen Vertreter?

Nicht selten ergibt sich die Situation, dass die GmbH gegen Ihren Geschäftsführer vorgehen muss. Dies kann vielfältige Gründe haben – meist sind es Pflichtverletzungen der Geschäftsführer, die zu einem wirtschaftlichen Schaden auf Seiten der GmbH geführt haben.

Der Rechtsstreit mit dem Geschäftsführer

Die obersten Richter in Karlsruhe haben in einem aktuellen Urteil (BGH-Aktenzeichen II ZR 253/15) entschieden, dass eine GmbH bei einem Prozess gegen den eigenen Geschäftsführer dann nicht durch die Gesellschafter vertreten wird, wenn weitere Geschäftsführer bestehen. Die Gesellschafter können – auf eigene Initiative – eine Vertretung durch die übrigen Geschäftsführer dadurch verhindern, dass

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Die Haftung des GmbH Geschäftsführers in der Insolvenz

Welche Haftungsrisiken drohen dem GmbH Geschäftsführers im Falle der Insolvenz?

Keine Gesellschaft und kein GmbH Geschäftsführer der Welt sind vor dem Risiko einer Krise oder gar der Insolvenz der GmbH gefeit. Zu unberechenbar ist das Wirtschaftsleben und zu plötzlich können Innovationsschübe die unternehmerische Vormachtstellung hinwegfegen.

Ist die Krise da muss es oft schnell gehen. Schnelle Entscheidungen des GmbH Geschäftsführers sind gefragt, ohne dass diese genau geprüft und abgewogen werden können. Verbunden mit dem erhöhten Stresslevel können leicht Fehlentscheidungen getroffen werden, die zu einer GmbH Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz führen können.

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Ansprüche bei Schädigung eines Gesellschafter Geschäftsführers der GmbH

GmbH Geschäftsführer bewegen sich wie alle anderen Bevölkerungsteile in einer potenziell gefährlichen Welt und sind dementsprechend Schädigungen Dritter ausgesetzt. Sei es ein durch Fremdverschulden verursachter Skiunfall, ein Autounfall oder der Biss eines Hundes. Dieser Artikel widmet sich der Frage, welche Ansprüche der GmbH-Geschäftsführer, der zudem Gesellschafter der GmbH ist, gegen den Drittschädiger durchsetzen kann.

Ein Schadensersatzanspruch setzt nach deutschem Recht zweierlei voraus:

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Haftungsquelle Scheinselbstständigkeit

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist das Einschalten von Freelancern in Form von Werkverträgen oft reizvoller als das Anstellen von festen Arbeitnehmern. Freelancer können projektbezogen eingesetzt werden und ist die Auftragslage weniger günstig, müssen nicht diverse Arbeitnehmer ohne entsprechende Aufträge weiterfinanziert werden. Zudem unterfallen Freelancer nicht dem strengen Arbeitnehmerschutz, so dass eine Abwicklung der Vertragsverhältnisse in aller Regel deutlich vereinfacht abläuft.

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Lösungsrecht von einem Übernahmevertrag

Soll eine stille Beteiligung an einer GmbH zu einer Gesellschafterstellung aufgewertet werden, stehen gesellschaftsrechtlich einige Schritte an, bis dieses Ziel erreicht ist. In einer interessanten Entscheidung hat der zweite Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die nötige Schrittfolge rechtsdogmatisch herausgearbeitet. Zudem wurde geklärt, unter welchen Voraussetzungen dies auch wieder rückgängig gemacht werden kann.

Leitsätze:

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