Entstehung einer GbR

Voraussetzung für die Entstehung einer Gesellschaft ist die Einigung (siehe Gesellschaftsvertrag) von mindestens zwei Gesellschaftern auf die Verfolgung und Förderung eines gemeinsamen Zwecks. Geeignet Gesellschafter zu sein, sind alle natürlichen und juristischen Personen. Für die GbR reichen diese Voraussetzung für die Entstehung bereits aus. So sind auch an die Einigung keine besonderen Formerfordernisse geknüpft, ein konkludentes Verhalten reicht für die Einigung schon aus.