Holding

Die Holding ist im deutschen Gesellschaftsrecht nicht explizit definiert oder geregelt. Allgemein ist unter einer Holding ein Unternehmen zu verstehen, dessen betrieblicher Zweck unter anderem in einer auf Dauer angelegten Beteiligung an einem oder mehreren rechtlich selbständigen Unternehmen liegt. Je nach Organisation und Zweck der Holding wird zwischen Operativer, Management-, Finanz-, Organisatorischer Holding unterschieden.