Personenhandelsgesellschaft

Personenhandelsgesellschaften sind eine besondere Form der Personengesellschaften. Sie bezeichnen kaufmännische Personengesellschaft (siehe Ist-Kaufmann und Kann-Kaufmann). Voraussetzung für eine Personenhandelsgesellschaft ist also der Betrieb eines Handelsgewerbes oder die Eintragung in das Handelsregister (siehe Handelsgewerbe und Handelsregister). Personenhandelsgesellschaften sind somit die OHG, KG und GmbH & Co. KG.